Direkt zu:

06.07.2018

Stoma Initiative sieht Versorgungsqualität gefährdet

Berlin (pag) – Kommt der Kahlschlag für Stoma-Dienstleistungen? Das befürchtet die Initiative Faktor Lebensqualität. Sie glaubt, dass der GKV-Spitzenverband bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) die Standards drücken will. Dem widerspricht der GKV-Spitzenverband.

Hilfsmittellieferanten stellen nicht nur die entsprechenden Produkte für Stoma-Träger, sondern beraten diese auch bei der Anwendung. Die Initiative Faktor Lebensqualität sieht diese Dienstleistungen für Menschen mit einem künstlichen Darm- oder Blasenausgang unter anderem durch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses gefährdet. Klaus Grunau, Sprecher der Initiative: „Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands hierzu sind vollkommen unzureichend. Sie kommen einem Abriss bisheriger Mindeststandards gleich. Dies gefährdet die Versorgungsqualität der Betroffenen.“
Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) ist der Spitzenverband aufgefordert, das HMV und damit die Anforderungen an die Hilfsmittelversorgung zu aktualisieren. Das HHVG sehe außerdem vor, erstmals die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Dienstleistungen im HMV zu definieren, heißt es von Seiten der Initiative. Grunau befürchtet einen „Kahlschlag“: Die Krankenkassen könnten damit versuchen, „über das Hilfsmittelverzeichnis Ausschreibungen durch die Hintertür wieder zu ermöglichen“.
Auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit erläutert der GKV-Spitzenverband seine Position: Ihm zufolge betrifft die Kritik von Faktor Lebensqualität im Wesentlichen Fragen der Vertragsgestaltung und nicht Inhalte der geplanten Fortschreibung der Produktgruppe Stomaartikel. Zurzeit werden die Stellungnahmen zur Fortschreibung des HMV ausgewertet. Dabei würdige der GKV-Spitzenverband „selbstverständlich auch die Hinweise der Patientenvertretung“.

Grundsätzlich erwartet der Kassenverband von der Reform der Hilfsmittelversorgung eine Anhebung der Produktqualität, eine stärkere Beachtung der Dienstleistungsqualität sowie die „Vermeidung unseriöser Niedrigpreis-Angebote“, teilt er mit. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Streit um die Hilfsmittelausschreibungen einzelner Kassen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat etwa der DAK-Gesundheit eine Ausschreibung zur Stoma-Versorgung untersagt, wogegen die Kasse wiederum klagen will.