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03.04.2019

Bundesgerichtshof Kein Schadensersatz für Lebensverlängerung

Karlsruhe (pag) – Ist das Leben ein Schaden, für den man Geldersatz und Schmerzensgeld verlangen kann? Nein, urteilt der Bundesgerichtshof im Fall eines Patienten, der nur dank künstlicher Ernährung am Leben erhalten wurde. Der Arzt muss dafür nicht haften.

In ihrer Entscheidung werden die Richter am Bundesgerichtshof deutlich: Das menschliche Leben sei absolut erhaltungswürdig. Ein Urteil über seinen Wert stehe keinem Dritten zu. „Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen“, teilt die Pressestelle des Gerichts mit. Der Kläger könne von dem behandelnden Arzt, der die künstliche Ernährung nicht einstellte, deshalb weder Schmerzensgeld noch Ersatz für die Behandlungs- und Pflegekosten verlangen.

Bis vor das oberste Zivilgericht geklagt hat der Sohn eines demenzkranken Patienten. Dieser wurde von 2006 bis zu seinem Tod im Oktober 2011 mittels einer PEG-Magensonde ernährt. Für einen zwingenden Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gab es für den Arzt keinen Anlass: Weder lag eine Patientenverfügung vor noch ließ sich ein dementsprechender „mutmaßlicher“ Wille beim Patienten rekonstruieren. Dennoch war der Sohn der Meinung, dass spätestens ab Anfang 2010 die künstliche Ernährung hätte beendet werden müssen, weil sie nur zu einer „sinnlosen Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens“ führte. Der behandelnde Arzt sei deshalb verpflichtet gewesen, das Therapieziel zu ändern und das Sterben seines Vaters zuzulassen. Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht wiederum sprach dem Erben ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zu. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof jetzt kassiert.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe. Die Klarstellung sei für Ärzte wichtig. Könnte verlängertes Leben als Schaden qualifiziert werden, müsste „faktisch losgelöst vom Willen des Patienten darüber entschieden werden, wann ein Leben noch lebenswert ist und wann es einen Schaden darstellt. Das ist keine humane Herangehensweise“, sagt Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery.