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24.09.2020

Bundeskabinett Keine geschlechtsangleichenden Operationen an Kindern

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Selbstbestimmungsrechte intergeschlechtlicher Kinder gestärkt werden sollen. Das Gesetz soll Kinder insbesondere vor operativen Eingriffen an ihren Genitalien schützen.

Der Entwurf des neuen § 1631e BGB sieht vor, dass Eltern an ihren Kindern keine Operationen durchführen lassen dürfen, um das Erscheinungsbild dem männlichen oder weiblichen Geschlecht anzugleichen. Solche Eingriffe sollen in der Regel aufgeschoben werden, bis das Kind selbstbestimmt darüber entscheiden kann, ob es einen solchen Eingriff möchte.
Falls vorher ein operativer Eingriff an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen nötig wird, der eine Anpassung des Erscheinungsbildes zur Folge haben könnte, können die Eltern einwilligen. Allerdings bedarf es einer Genehmigung des Familiengerichts. Das familiengerichtliche Verfahren kann vereinfacht durchgeführt werden, wenn eine interdisziplinäre Kommission den Eingriff befürwortet hat. Man könne dann davon ausgehen, dass er dem Wohl des Kindes am besten entspreche. Für Besetzung und Qualifikation der Kommissionsmitglieder soll es bestimmte Mindestvoraussetzungen geben.

Der „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aus dem Bundesjustizministerium setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Im Januar wurde der Referentenentwurf Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt und anschließend grundlegend überarbeitet.