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05.02.2020

GBA-Richtlinie Keine Kryokonservierung unter 18?
 

Berlin (pag) – Aufregung um eine Richtlinie zur Kryokonservierung: Ein Entwurf des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) sieht Medienberichten zufolge vor, dass Jugendliche unter 18 Jahren diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können.

Das Problem kreist offenbar um die hormonelle Hormonbehandlung. Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten darauf hingewiesen, dass es für die eingesetzten Hormone zur Stimulation der Eierstöcke keine arzneimittelrechtliche Zulassung bei Frauen unter 18 Jahren gebe. Ohne Zulassung könne die Hormonbehandlung dann aber keine GKV-Leistung werden, argumentieren KBV und GKV-Spitzenverband. Das berichten die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und das Ärzteblatt mit Blick auf Details aus einem Richtlinienentwurf, die bekannt geworden sind.
Prof. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung, kritisiert den Einwand von KBV und GKV-Spitzenverband. In der Praxis werden die Medikamente erfolgreich auch bei nicht volljährigen Mädchen eingesetzt. Das zeige eine Studie aus den USA. Fehlende Arzneimittel-Zulassungen für Kinder und Jugendliche seien zudem in Fachkreisen keine Seltenheit. „In der Regel werden aber flexible Lösungen im Sinne der Patienten gefunden“, so Freund. Die Politik sei von Anfang an dafür gewesen, Kinder und Jugendliche in die Kryokonservierung mit einzuschließen. Die Stiftung kritisiert außerdem, dass der GKV-Spitzenverband „etliche Patienten an der oberen Altersgrenze aus der Kryokonservierung ausschließen“ wolle. Das Einfrieren der Eizellen und Spermien soll nur möglich sein, wenn auch die künstliche Befruchtung noch vor dem Erreichen der Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen bzw. 50 Jahren bei Männern durchgeführt werden kann.
Im Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten, dass die Kryokonservierung zur Kassenleistung macht. Details muss der G-BA allerdings in einer Richtlinie regeln. Ein Beschlussentwurf befindet sich den Angaben zufolge im Stellungnahmeverfahren.