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09.01.2020

Bundesgerichtshof Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme trotz Fehlgeburtsrisiko

Karlsruhe (pag) – Auch Frauen Mitte 40 können einen Anspruch darauf haben, dass ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Ein statistisch gesehen höheres Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, ist nach dem jüngsten Urteil aus Karlsruhe kein Grund für die Assekuranz, die Übernahme der Kosten zu verweigern. Im konkreten Fall hatte eine Privatkrankenversicherung es abgelehnt, die Kosten in Höhe von rund 17.000 Euro für die künstliche Befruchtung einer 44-jährigen Frau zu übernehmen. Ihr Mann konnte auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen. Zur Begründung der Ablehnung verwies die Versicherung auf das Alter der Frau. Statistisch gesehen kämen in dieser Altersgruppe Fehlgeburten häufiger vor als bei jüngeren Frauen.
Das Argument lässt der BGH jedoch nicht gelten. Das Selbstbestimmungsrecht des Paares umfasse „grundsätzlich auch die Entscheidung, sich den Kinderwunsch in fortgeschrittenem Alter unter Inkaufnahme altersspezifischer Risiken zu erfüllen“. Entscheidend sei, dass die Behandlung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Schwangerschaft führen könne. Wie diese weiter verlaufe, spiele dann keine Rolle. Etwas anderes komme laut dem Urteil nur dann in Betracht, wenn es wegen der Gesundheit der Eltern nur wenig wahrscheinlich sei, dass das Kind lebend zur Welt komme (Az. IV ZR 323/18).
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung formal keine Altersgrenzen für die Erstattung einer künstlichen Befruchtung. Die GKV beteiligt sich im Allgemeinen zu 50 Prozent an den Kosten der Behandlung (bei ICSI und IVF etwa begrenzt auf drei Zyklen). Bedingung dafür aber ist, dass die Frau noch nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist. Bei privaten Versicherern kommt es für die Kostenübernahme dagegen wesentlich auf die Erfolgsaussicht der Behandlung an: Sie ist nicht mehr gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der Embryonentransfer zu einer Schwangerschaft führt, unter 15 Prozent liegt.