Direkt zu:

02.12.2020

Versorgungsverbesserungsgesetz Mehr Geld für strukturschwache Kliniken

Berlin (pag) – Hebammenförderprogramm und Sicherstellungszuschläge für pädiatrische Einrichtungen – der Bundestag verabschiedet mit Stimmen der Regierungskoalition das Versorgungsverbesserungsgesetz. AfD und Grüne enthalten sich, FDP und Die Linke votieren dagegen.

Bereits 2021 können bis zu 31 Kinderkrankenhäuser oder pädiatrische Stationen in strukturschwachen Regionen von Sicherstellungszuschlägen profitieren. Generell stockt die Regierung diese finanzielle Hilfe für Kliniken auf. „Künftig werden Zuschläge von 400.000 bis 800.000 Euro pro Jahr gezahlt. Damit sorgen wir dafür, dass an diesen Krankenhäusern Fachabteilungen, die für die Basisversorgung relevant sind, erhalten bleiben“, erläutert Sabine Dittmar (SPD) in der Bundestagssitzung.

Das 200 Millionen Euro schwere Hebammenförderprogramm sieht von 2021 bis 2023 die Finanzierung von 0,5 Hebammen-Vollzeitstellen pro 500 Geburten in einem Krankenhaus vor. Auch Hebammen unterstützendes Fachpersonal – begrenzt auf zehn Prozent der in Vollzeitkräfte umgerechneten Gesamtzahl beschäftigter Hebammen – soll durch dieses Paket bezahlt werden. Das reicht den Grünen nicht. „Wir brauchen nichts weniger als einen Kulturwandel in der Geburtshilfe. Frauen und Kinder gehören in den Mittelpunkt“, fordert ihre Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Ähnlich sieht es Prof. Andrew Ullmann (FDP), der sich auf Expertenaussagen im Gesundheitsausschuss bezieht. Die Arbeitssituation der Hebammen könne „so leider nicht nachhaltig verbessert werden“.

Am kritischsten sieht die Opposition die Abschöpfung der Finanzreserven der Krankenkassen um acht Milliarden Euro. Mit diesem Geld soll die Hälfte des GKV-Defizits im kommenden Jahr ausgeglichen werden. Zusätzlich kommen fünf Milliarden vom Bund, der Rest soll durch moderate Anstiege der Zusatzbeiträge kompensiert werden. Ullmann: „Die Regierung enteignet mit ihrem Gesetz pauschal die gesetzlichen Krankenversicherungen.“