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23.11.2020

Gesetzentwurf Notfallversorgung: Krankenhäuser gegen KBV-Dominanz

Berlin (pag) – Mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zahlreiche Themen abräumen. Anlässlich der internen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf stehen besonders die Änderungen in der Notfallversorgung in der Kritik.

Der Entwurf sieht vor, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einheitliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen für eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung des ambulanten medizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden, die sich an Notfallambulanzen der Krankenhäuser wenden, erstellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband müssten lediglich ins Benehmen gesetzt werden.

Für Krankenhausfunktionäre ein Affront. „Die, die es bisher schon für ihren eigenen Bereich nicht hinbekommen haben, sollen es jetzt auch noch für die Krankenhäuser regeln“, schimpft Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung dagegen bezeichnet die geplante Regelung als „sinnvolle Ergänzung der telefonischen Ersteinschätzung“ und führt das Nachbarland Dänemark als angemessenes Beispiel heran. In den dortigen Notaufnahmen „wird dem Grunde nach jeder Patient auf Basis einer entsprechenden medizinischen Ersteinschätzung mit Voranmeldung behandelt. Dies erlaubt einen hohen Effizienzgrad in der Organisation der Notaufnahmen, da die Arbeitsabläufe und der Personalbedarf vorausschauend angepasst werden können.“ Eine Ersteinschätzung per Software durch die Kassenärztlichen Vereinigungen sieht die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sehr kritisch. „Wenn Notfälle aufgrund dieser Ersteinschätzung weggeschickt werden, kann dies für die Betroffenen möglicherweise lebensbedrohliche Folgen haben“, befürchtet ihr Präsident Martin Pin. Ulrike Elsner, Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, verspricht sich von der Regelung allerdings, dass „mehr Licht in die Blackbox Notfallambulanz“ kommt.