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28.06.2019

CAR-T-Zelltherapie „Patienten sterben in der Wartezeit“

Berlin (pag) – Brauchen die Kostenträger zu lange, um CAR-T-Zelltherapien zu genehmigen und müsse diese überhaupt von den Kassen genehmigt werden? Das ist ein Thema bei dem Onkologie-Symposium „Vision Zero“. Prof. Peter Borchmann, Universitätsklinikum Köln, berichtet von seinen Erfahrungen, er sagt: „Patienten sterben in der Wartezeit.“

Borchmann leitet den klinischen Schwerpunkt maligne Lymphome der Klinik I für Innere Medizin. Auf der Veranstaltung nennt er folgende Zahlen: Bezogen auf die erfolgreichen Anträge betrage die mittlere Bearbeitungszeit 36 Tage für CAR-T-Zelltherapien. Im Einzelfall könne es bis zu 49 Tagen dauern. „Das sind fünf Wochen und nach den fünf Wochen kann man ja erst bestellen“, erläutert er. Hinzu komme dann die Produktionszeit, für die er sechs Wochen kalkuliert. Bis zum Therapiebeginn dauere es somit fast drei Monate – „eine Zeit – und das haben wir leider auch erlebt – die für viele Patienten zu lang ist. Patienten sterben in der Wartezeit.“ Der Mediziner weist außerdem darauf hin, dass die Verzögerung der Therapie zur Wirkungsverschlechterung beitrage.

Borchmann zeigt sich auf der Veranstaltung enttäuscht, dass eine Indikation, die ein zehnköpfiges Tumorboard stelle, hinterfragt werde. „Im Moment sind die Kostenträger diejenigen, die die Entscheidung und letztlich die Indikation treffen“.
Ein Nachfrage aus dem Publikum lautet: „Warum stellen Sie überhaupt den Antrag?“ Das sei unverständlich, weil die Substanzen schließlich zugelassen seien und es für die Indikation keine vergleichbar effektive Therapie gebe. „Damit steht die Kostenerstattung“, so die Argumentation. Borchmann verweist auf eine gemeinsame Entscheidung aller Beteiligter vor der Einführung. Sich an diese nicht mehr zu halten, „wäre ein komisches Signal“, findet er, auch wenn andere Ärzte sich für diesen Weg entschieden hätten. Der Kölner Arzt nennt außerdem das Klinikbudget, das dann belastet werde. Letztlich sei es eine Triage-Entscheidung.