Direkt zu:

22.10.2018

G-BA Psychotherapie von Menschen mit geistiger Behinderung verbessert

Berlin (pag) – Die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung soll reformiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Die Patientenvertretung des Ausschusses lobt die Entscheidung, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf.

Alle Personen mit einem Befund des Abschnittes „Intelligenzstörungen“, wie es in der internationalen statistischen Klassifikation von Krankheiten (ICD-10) heißt, können künftig zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, heben die Patientenvertreter in einer Mittelung hervor.
Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen für Menschen mit geistiger Behinderung weitere Therapieeinheiten zur Verfügung – im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik (Sitzungen vor Beginn einer Psychotherapie) und der Rezidivprophylaxe (Therapiefortsetzung zur Vermeidung eines Rückfalls). In der Einzel- oder Gruppentherapie wird die Mitwirkung von Bezugspersonen – anders als bei Erwachsenen ohne Behinderung – nicht auf das Gesamtkontingent angerechnet. Erweitert werden für den Personenkreis ebenso die Kontingente der psychotherapeutischen Sprechstunden um vier sowie der probatorischen Sitzungen um zwei Einheiten.
Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt ausdrücklich die Änderungen. Dadurch werden „Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung beseitigt“. Verbesserungsbedarf bestehe aber noch bei der Versorgungsstruktur: Künftig sollten die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung in die Psychotherapie-Ausbildung einfließen und Anreize für die Behandlung des Personenkreises geschaffen werden.