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22.04.2020

Corona Regierung plant Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Berlin (pag) – Selten stand der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) derart im Fokus wie in der derzeitigen Krise. Das Corona-Kabinett hat nun eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheitsämter schlagkräftiger zu machen.

Grundlage ist ein Zehn-Punkte-Plan, der sowohl eine personelle als auch eine technische Aufrüstung der 375 Gesundheitsämter vorsieht. Die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Dr. Ute Teichert, hatte im Vorfeld gefordert, neues Personal müsse dauerhaft in den Gesundheitsämtern arbeiten.
Der Plan, den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einer Pressekonferenz vorstellt, sieht dagegen vor, dass „kurzfristig“ Verwaltungsmitarbeiter aus anderen Bereichen den ÖGD etwa bei der zeitaufwendigen Kontaktverfolgung unterstützen. Je 20.000 Einwohner ist „mindestens ein Nachverfolgungsteam aus fünf Personen“ geplant. In besonders betroffenen Gebieten könne die Bundeswehr zusätzlich aushelfen. Außerdem sollen Studierende geschult werden, um die Ämter vor Ort und mit „mobilen Teams“ zu unterstützen. Kritik kommt von den Grünen: „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stärkung des ÖGD bleibt der Zehn-Punkte-Plan nur Stückwerk“, bemängelt die Sprecherin für Gesundheitsförderung der Bundestagsfraktion, Dr. Kirsten Kappert-Gonther.

Von Dauer soll die neue „Service-Einheit“ im Robert Koch-Institut sein. Ein Mitarbeiter solle künftig als Ansprechpartner für je zehn Gesundheitsämter zur Verfügung stehen, „um frühzeitig Unterstützungsbedarf zu erkennen“, heißt es im Zehn-Punkte-Plan. Angesichts der knappen Personalressourcen in den Ämtern bietet der Bund den Ländern zudem Unterstützung bei Digitalisierungs-Projekten an. Wichtige Vorhaben sind demnach die automatisierte Übermittlung von Neuinfektionen sowie die Kontaktverfolgung per Tracing-App. Für den Kauf von Soft-, Hardware und Kommunikationstechnologie sowie für Schulungen will das Bundesgesundheitsministerium den Gesundheitsämtern kurzfristig Mittel zur Verfügung stellen – pro Einrichtung bis zu 150.000 Euro.