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23.09.2022

Bundesrechnungshof Schwere Versäumnisse bei Corona-Ausgaben

Berlin (pag) – Ausgleichszahlungen wurden zweckentfremdet, der Pflegebonus kam nicht immer bei den Mitarbeitern an, die neue Testverordnung wird Missbrauch nicht verhindern. Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt bei seiner Prüfung des Gesundheitsetats schwere Versäumnisse fest. Das geht aus einem Bericht der Behörde anlässlich der Haushaltsberatungen im Bundestag an den Haushaltsausschuss hervor.

Demnach dienten die Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser in weiten Teilen nicht mehr dazu, Behandlungskapazitäten freizuhalten, sondern der wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken. „So flossen von Januar bis Mai 2021 mehr staatliche Hilfen an Krankenhäuser als diese pandemiebedingt einbüßten“, heißt es im Bericht, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Lediglich vier Prozent der verfügbaren Bettentage seien in diesem Zeitraum auf Corona-Behandlungsfälle entfallen. Kritisch sieht der BRH außerdem das finanzielle Engagement des Bundes im stationären Sektor. Die Länder kämen ihren Investitionsverpflichtungen nicht nach. Schieße der Bund weiterhin Geld zu, sollte er Gestaltungs- und Kontrollbefugnisse bekommen.

Ferner stellt die Behörde fest, dass zahlreiche Pflegeeinrichtungen keine Auszahlung der 2020 vereinbarten Corona-Boni bei den Pflegekassen beantragt hätten. Und einige Pflegekassen hätten gezahlte Bundesmittel nicht von den Einrichtungen zurückgefordert. Inhaber dieser Betriebe hätten zu Unrecht diese Prämien für sich eingestrichen. Bei den für 2022 vereinbarten Sonderzahlungen für Beschäftigte befürchtet der Rechnungshof ebenfalls Fehler und Missbrauch.

Der neuen Corona-Testverordnung begegnet die Behörde mit Skepsis. Die Verordnung besagt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Testzentren abrechnen und oberflächlich prüfen. Das Robert Koch-Institut untersucht etwaige Unregelmäßigkeiten. Stellt sie diese fest, prüft das jeweilige Gesundheitsamt intensiver. Der BRH befürchtet bei diesem System Reibungsverluste und bemängelt, dass Strafverfolgungsbehörden zu spät involviert werden würden. „Ob zu Unrecht ausgezahlte Gelder erfolgreich zurückgefordert werden können, erscheint fraglich.“