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07.07.2020

Bundestag SPD will Gesetzgebung ins Parlament zurückholen

Berlin (pag) – Im Bundestagsplenum hatte kürzlich die FDP die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gefordert. So weit will die SPD nicht gehen, doch Fraktionsvize Bärbel Bas fordert wieder mehr Entscheidungsmacht für die Abgeordneten.

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundestag Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im März weitreichende Befugnisse bei der Gesetzgebung überlassen. Der hat davon regen Gebrauch gemacht und eine ganze Reihe von Verordnungen erlassen. Doch das Verfahren geht mittlerweile immer mehr Parlamentariern gegen den Strich. Schon im April mahnte Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus an, der Bundestag müsse mehr in das Krisenmanagement eingebunden werden. Im Juni dann sprach sich die FDP-Fraktion im Bundestag gar dafür aus, die epidemische Lage von nationaler Tragweite ganz aufzuheben und die Zeit der Sonderrechte zu beenden.
So weit will die SPD laut Fraktionsvize Bärbel Bas zwar nicht gehen, doch auch in den Reihen der Sozialdemokraten mehren sich offenbar die Stimmen, die die Verordnungsmacht des Bundesgesundheitsministeriums kritisch sehen. Das Parlament sei arbeitsfähig, betont Gesundheitspolitikerin Bas. Zwar seien die Parlamentarier stets von Spahn über Verordnungen informiert worden, doch: „Es geht um das Verfahren“, sagt Bas. „Wir wollen beteiligt sein.“ Und das am besten schon nach der Sommerpause im September. Beschließt der Bundestag nicht vorher eine Aufhebung, endet die epidemische jedoch erst mit dem 31. März 2021. Somit bleibt Spahn in Sachen Gesetzgebung vorerst in der Pole-Position, auch wenn Bas mahnt: „Was wir klären müssen, ist, wie wir wieder zu einem parlamentarischen Verfahren kommen.“ Sie kündigt außerdem an, die geltenden Verordnungen „auf den Prüfstand stellen“ zu wollen. Man müsse schauen, welche von ihnen noch notwendig seien und welche möglicherweise beendet werden könnten.