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02.01.2019

Personenstandsgesetz Weiblich, männlich und divers

Berlin (pag) – Neben „weiblich“ und „männlich“ soll künftig auch die Geschlechtsbezeichnung „divers“ gelten. Dafür hat der Bundestag das Personenstandsgesetz geändert. Der Gesetzentwurf „zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ wird mit den Stimmen der Bundesregierung angenommen. Die AfD und Die Linke votieren dagegen. FDP und Grüne enthalten sich.

Die Bezeichnung „divers“ kann gewählt werden, wenn das Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Betroffene dürften außerdem ihre Geschlechterbezeichnung beim Standesamt ändern lassen. Diese Menschen könnten dann auch einen neuen Vornamen wählen. Die Regierung hat den Gesetzentwurf eingebracht und bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Linksfraktion geht der Entwurf von Schwarz-Rot nicht weit genug. Die Regierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Transsexuellengesetz aufgehoben und das Personenstandsgesetz erweitert wird. Dabei sollte nach dem Willen der Fraktion die „bislang fortbestehende menschenrechtswidrige Praxis der frühkindlichen Operationen zur Herstellung einer augenscheinlichen Geschlechtseindeutigkeit, die zum Teil mit einer Sterilisation einhergehen“, gesetzlich unterbunden werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die Kostenübernahme für alle geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Anträge der Fraktion finden keine Mehrheit, ebenso wenig wie der Entschließungsantrag der Grünen. Die Fraktion fordert ein Selbstbestimmungsgesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt, das auch das jetzige Transsexuellengesetz ersetzt.
Die AfD lehnt den Gesetzentwurf der Regierung ab. Es gebe nur „zwei naturwissenschaftliche Geschlechter“, meint ihre Abgeordnete Beatrice von Storch. Deswegen sollte der Eintrag auch „inter“ heißen und nicht „divers“.