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26.09.2018

Finanzen Bundesrat will Kassenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger anheben

Berlin (pag) – Der Bundesrat hat sich mit diversen Gesetzesvorschlägen und Verordnungen der Bundesregierung beschäftigt. Er spricht sich für die Versichertenentlastung und die Pflegepersonalstärkung aus, hat aber signifikante Verbesserungsvorschläge.

Im Entwurf des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) sieht die Regierung die Bereinigung der Mitgliederbestände der Krankenkassen vor. Rückwirkend sei das gesetzlich aber nicht zulässig, meint nun der Bundesrat. Es komme lediglich die „Bereinigung mit Wirkung für die Zukunft in Betracht“. Die Länder fordern darüber hinaus mehr Freiheit für die Kassen bei der Gestaltung ihrer Leistungen. Das sei erforderlich, um die Versorgung regional besser anpassen zu können und sie zukunftsfähig zu machen. Die Entlastung der Versicherten solle auch die privatversicherten Selbstständigen miteinbeziehen. Der Bundesrat will außerdem, dass die staatlichen Krankenkassenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger angehoben werden.
Die Senkung des Zusatzbeitrages begrüßt das Parlament zwar, will aber keinen Zwang. Laut Medienberichten kündigt unterdessen Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, an, dass der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr stabil bleibe und nicht steigen werde.
Ferner wünscht der Bundesrat eine Aufstockung des Strukturfonds, um die vertragsärztliche Versorgung zu sichern. „Hierüber könnten fachärztliche Weiterbildungen, zusätzliche Medizinstudienplätze und eine gezielte Nachwuchsförderung finanziert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats.
Die Personalstärkung im Krankenhaus dürfe auch vor der Geburtshilfe nicht Halt machen, wünschen sich die Länder. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle deshalb geprüft werden, ob bei Hebammen eine ähnliche Refinanzierung wie bei den Pflegekräften möglich ist.
Die Freiverkäuflichkeit von HIV-Selbsttests kommt beim Bundesrat gut an. Seine Mitglieder stimmen der Verordnung der Bundesregierung zu.