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12.11.2020

Krankenkassen AOK will Ausweitung der Mindestmengenregelung

Berlin (pag) – Mit ihrer Mindestmengen-Transparenzkarte liefert die AOK eine Übersicht darüber, welche Kliniken im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Eingriffe vornehmen dürfen. Demnach ist die Zahl der Standorte leicht zurückgegangen.

Insgesamt führt die AOK 1.075 Kliniken auf, die 2021 mindestens eine der sieben komplexen Behandlungen, für die es gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt, durchführen dürfen. Damit umfasst die Übersicht 17 Standorte weniger als in diesem Jahr. Besonders klein ist der Kreis der Berechtigten für die Indikation Lebertransplantation. Diesen Eingriff dürfen im kommenden Jahr nur 21 Kliniken vornehmen. Dagegen erteilten die Landesverbände der Krankenkassen gleich 934 Krankenhäusern eine Abrechnungserlaubnis für das Einsetzen einer Knie-Totalendoprothese.
Ausschlaggebend für eine OP-Berechtigung sind die von den Kliniken an die Krankenkassen gemeldeten Fallzahlen der vorangegangenen eineinhalb Jahre für den jeweiligen Eingriff sowie die Prognose für das bevorstehende Jahr. Um eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen, können die zuständigen Landesbehörden jedoch auch Kliniken eine OP-Berechtigung erteilen, die die Mindestmengen nicht erfüllen.
Dass das Bundesgesundheitsministerium plant, die Mindestmengenregelung mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung weiter auszuweiten, findet bei der AOK großen Anklang. „Studien zeigen, dass die Einführung zusätzlicher Mindestmengen für Operationen bei Brustkrebs, Lungenkrebs, Darmkrebs, Herzklappen-Implantationen und Hüftprothesen-Implantationen sinnvoll ist und die Qualität der Versorgung verbessern kann“, sagt ihr Vorstandschef Martin Litsch. Er plädiert darüber hinaus für eine Erhöhung bereits bestehender Mindestmengen – etwa für die Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse.