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26.03.2021

G-BA-Entscheidung Debatte um Mindestmengen geht weiter

Berlin (pag) – Studien belegen: Routine steigert die Qualität komplexer Behandlungen. Zugleich fürchten kleinere Standorte um ihr Fortbestehen, wenn hohe Mindestmengen festgelegt werden. Auf Einladung der AOK Nordost diskutieren Expertinnen aus Wissenschaft, Politik und Praxis über Nutzen und Auswirkungen von Mindestmengen in der Frühchenversorgung.

Hintergrund ist die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Dezember, die Mindestmenge für die Versorgung besonders leichter Frühchen von 14 auf 25 zu erhöhen. Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Leiterin des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen und ehemaliges unparteiisches Mitglied des G-BA, betont: „Es gibt einen linearen Zusammenhang: Je mehr Frühchen versorgt werden, desto besser ist hinterher die Ergebnisqualität.“ Die vom G-BA festgelegte Mindestmenge von 25 Fällen sei dabei „noch vergleichsweise niedrig“. In der internationalen Diskussion seien deutlich höhere Fallzahlen im Gespräch, so Klakow-Franck.

Für einige Standorte wird die Entscheidung des G-BA dennoch das Aus bei der Versorgung dieser besonders vulnerablen Patientengruppe bedeuten. Im Flächenland Brandenburg etwa dürften von den vier Level-1-Perinatalzentren, die die Frühchen bislang betreuen, auf Sicht nur zwei verbleiben, erläutert die für Krankenhäuser zuständige Referatsleiterin im Gesundheitsministerium des Landes, Dr. Jouleen Gruhn. Sie macht sich daher für die Beibehaltung von Ausnahmetatbeständen stark, die es ermöglichen, Standorte bei nachgewiesener, hoher Qualität offen zu halten, auch wenn sie die Mindestmenge nicht erreichen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz sollen die Ausnahmen jedoch abgeschafft werden. Gruhn befürchtet negative Auswirkungen für betroffene Regionen: Ärzte könnten abwandern und die Attraktivität als Ausbildungsstandort sinken.
Sabine Leitner vom Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ hält dagegen: „Wenn wir eine Regelung für alle finden müssen, ist das manchmal auch hart.“ Allerdings gebe es Übergangsfristen, die es den Ländern ermöglichten, im Zuge ihrer Krankenhausplanung auf die neuen Mindestmengen zu reagieren.

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