Direkt zu:

08.06.2023

Krankenhausreform Länder räumen Level ab

Berlin (pag) – Bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppen und der DRG-Reform herrscht größtenteils Einigkeit. Doch bei der Leveleinteilung kommt man nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Das sind die Ergebnisse des jüngsten Bund-Länder-Treffens zur Krankenhausreform.

Die Länder müssen ihre Kliniken nicht „durchleveln“ beziehungsweise können eigene Bezeichnungen wählen. Gleichzeitig will der Bund den Einrichtungen trotzdem Levelbezeichnungen verpassen – allerdings nur „um eine größere Transparenz über die Krankenhausversorgung für Patientinnen und Patienten zu erreichen“, heißt es in den überarbeiteten Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums vom 31. Mai. Sein Hausherr Prof. Karl Lauterbach (SPD) will die „Qualitätsunterschiede, die es von Klinik zu Klinik gibt“ offenlegen, kündigt er in der Pressekonferenz nach dem Treffen an.

Finanziell hat es keine Bedeutung, denn nach derzeitigem Stand bekommen Krankenhäuser Vorhaltevergütungen für Leistungsgruppen, die ihnen durch die Planungsbehörde der Länder zugewiesen werden und deren Qualitätskriterien sie erfüllen. 40 Prozent der Versorgungsfälle würden aber weiterhin über DRGs abgerechnet. Der Switch von Fallpauschalen auf Vorhaltung könnte das erste Mal 2025 erfolgen.

Einigkeit herrscht auch bei den Leistungsgruppen. Bekanntlich steht dabei Nordrhein-Westfalen Pate. Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagt: „Über 95 Prozent aller Krankenhausfälle könnten mit diesem System zugeordnet werden.“ Definition und Festlegung blieben zwar beim Bund als Gesetzgeber, vorgesehen ist aber laut Eckpunkten eine „direkte Beteiligung der Länder bei Entstehung und Inkraftsetzung“. In den vorigen Eckpunkten war nur von einem „Mitentscheidungsrecht“ die Rede.

Der AOK-Bundesverband lobt die Einigung und erhofft sich eine „Modernisierung der Strukturen“. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert, dass man letztendlich an den Fallpauschalen festhalte: „Der Mengenanreiz wird bleiben.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft vermisst ein „Vorschaltgesetz zur Rettung der Kliniken und befürchtet, dass viele bedarfsnotwendige Häuser die Reform gar nicht mehr erleben werden.

Verwandte Artikel