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25.09.2023

Krankenhausreform Arbeitsentwurf für Gesetz kursiert

Berlin (pag) – Leistungsgruppen, Vorhaltepauschalen, sektorenübergreifende Versorgung: Ein erster Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Krankenhausreform-Gesetz kursiert. Nun sind die Länder am Zug. Diese werden voraussichtlich noch diverse Änderungen reinschreiben, bevor ein gemeinsamer Referentenentwurf mit dem Bund steht. Zu den Kosten machen die Autoren noch keine Aussagen.

Der Arbeitsentwurf sieht die Einführung der Leistungsgruppen unter bundeseinheitlichen Qualitätskriterien, die durch den Medizinischen Dienst Bund geprüft werden sollen, vor. Zunächst soll das BMG die Leistungsgruppen mit Zustimmung des Bundesrates per Rechtsverordnung festlegen. Orientieren will man sich dabei an Nordrhein-Westfalen. Für die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen setzt das Ministerium einen Ausschuss ein, den es zusammen mit Ländervertretern leitet. In ihm sind nach Plänen des BMG zu gleicher Anzahl Repräsentanten von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Bundesärztekammer und Pflegeorganisationen vertreten. Vor einer Änderung durch den Ausschuss muss laut BMG ein Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften eingeholt sowie das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Rate gezogen werden.

Apropos InEK: Die Einrichtung ist für die Vorhaltepauschalen, welche die DRGs zum Teil ersetzen sollen, zuständig. Für die Jahre 2025 bis 2030 soll es „jährlich einen Anteil in Höhe von 60 Prozent aus den Kosten, die für die Kalkulation der bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen […] zugrunde gelegt werden,“ ausgliedern. 2029 soll die Definition bundeseinheitlicher Vorhaltekosten stehen, die 2031 erstmals greifen soll. Die Pauschalen orientieren sich an den Leistungsgruppen.
Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin erhalten „zusätzlich zum Vorhaltevolumen“ Förderbeträge. In der Pädiatrie wären das 288 Millionen Euro, in der Geburtshilfe 120 Millionen Euro. Summen für die anderen Bereiche nennt das BMG bisher nicht.

Laut Entwurf sollen Kliniken – speziell bei Unterversorgung – sektorenübergreifende Leistungen anbieten. Dabei handelt es sich unter anderem um vertragsärztliche Versorgung oder ambulantes Operieren. Ferner sieht das BMG vor, dass sich DKG und GKV-SV auf stationäre Leistungen, die sektorenübergreifend erbracht werden können, einigen.

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