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17.01.2024

Notfallreform INZ sollen Alleskönner werden
 

Berlin (pag) – Die Integrierten Notfallzentren (INZ) werden die eierlegende Wollmilchsau im Gesundheitswesen. Das legen zumindest die Eckpunkte aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Reform der Notfallversorgung nahe, die Minister Prof. Karl Lauterbach vorgestellt hat.

Die INZ bestehen demnach aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (gemeinsamer Tresen). Geplant sind dort außerdem Terminvergaben durch eine Anbindung an die Terminservicestellen (TSS) und auch Arzneimittelausgaben. Krankschreibungen sollen dort ebenfalls ausgestellt werden können.

„Die Verantwortung für die Einrichtung der zentralen Ersteinschätzungsstelle obliegt grundsätzlich dem Krankenhaus“, heißt es in den Eckpunkten. Vorgesehen ist eine gesonderte fallbezogene Vergütung im EBM. Patienten würden nicht zur Kasse gebeten. „Eine Gebühr für die Inanspruchnahme der Notfallzentren kann ich ausschließen“, betont Lauterbach.

Folgende Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen sind geplant: An Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr; montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr, mittwochs und freitags von 14 bis 21 Uhr. Kürzere Öffnungszeiten sind bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen KV und Krankenhaus möglich. Neben den regulären INZ soll es auch Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) geben – „dort, wo es die Kapazitäten zulassen“, teilt das BMG mit. Die INZ-und KINZ-Standorte legen die Selbstverwaltungspartner fest. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll per Richtlinie die Anforderungen an die Notdienstpraxen definieren.

Die Notfallreform sieht außerdem eine digitale Vernetzung des Rettungsdienstes (112) und der TSS (116117) vor. Geld bekommen die TSS laut den Eckpunkten nicht nur von den KVen, sondern auch von der GKV.

Die notdienstliche Akutversorgung will Lauterbach bundesweit vereinheitlichen. Dazu müssten die KVen „rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen“.

Der GKV-Spitzenverband spricht von einer richtigen Richtung. „Entscheidend ist eine bessere Verteilung in ländlichen Gebieten, damit für alle Menschen ein Integriertes Notfallzentrum in erreichbarer Nähe liegt“, meint Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis. „Mit den heute vorgelegten Eckpunkten werden mehr Brücken gebaut als Gräben aufgerissen“, goutiert Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung. Lobend hebt er unter anderem hervor, dass keine 24/7-Besetzung der Kassenärzte in den INZ vorgesehen ist.

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