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01.02.2024

Krankenhausreform Lauterbach schließt Länder aus

Berlin (pag) – Wende in der Krankenhausreform: Während Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) bisher auf enge Kooperation mit den Ländern bis hin zu einem gemeinsamen Referentenentwurf setzte, schaltet er nun auf Alleingang um. Er will das Krankenhausreformgesetz so gestalten, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss.

In der jüngsten Videoschalte der Gesundheitsministerkonferenz (GKM) „rückte der Bundesminister von der bisherigen Verabredung ab, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werde“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein, das in diesem Jahr den GMK-Vorsitz hat. Lediglich vor der Kabinettssitzung wolle der Bundesminister den Ländern den Referentenentwurf zur Verfügung stellen. Bisher bestand die Verabredung zwischen Bund und Ländern, dass sie einen gemeinsamen Referentenentwurf verfassen. Und die Arbeitsversion des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vom 13. November sah eine Zustimmung des Bundesrates vor.

In der Bundespressekonferenz legt Lauterbach nach: „Das eigentliche Kerngesetz ist zustimmungsfrei." Lediglich die darin angekündigten Rechtsverordnungen zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen bedürften der Zustimmung der Länder. Lauterbach will das Gesetz spätestens am 24. April ins Kabinett bringen, damit es im Januar 2025 in Kraft treten kann.

Die Länder reagieren mit harter Kritik. „Ich erwarte, dass der Bund sich an die früheren Absprachen hält“, fordert Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Auch das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein zeigt sich äußerst irritiert und will Lauterbachs Kehrtwende nicht akzeptieren: „Schleswig-Holstein wird sich mit den anderen Ländern zum weiteren Vorgehen beraten“, teilt ein Ministeriumssprecher mit. In einem gemeinsamen Aufruf wenden sich auch die Krankenhausgesellschaften und andere Klinikorganisationen an den Bundesminister und verlangen: „Kehren Sie um von ihrem zentralistischen Weg hin zu einem echten Beteiligungsprozess mit den Ländern und den Krankenhausträgern.“

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