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29.11.2023

Krankenhausreform Lauterbach zuversichtlich, Stoff-Ahnis skeptisch

Berlin (pag) – Zähe Verhandlungen mit den Ländern, Transparenzgesetz im Vermittlungsausschuss: Die Krankenhausreform hat einen deutlichen Dämpfer bekommen. Trotzdem gibt sich Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) im Online-Diskussionsformat „GKV Now“ zuversichtlich. Seine Gesprächspartnerin Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV), zeigt sich dagegen ernüchtert.

Lauterbach glaubt, dass man im Vermittlungsausschuss schnell zu einer Einigung kommt, sagt er in der Online-Sendung des GKV-SV. Am Launch des Krankenhausqualitäts-Portals zum Mai 2024 hält er fest. Stoff-Ahnis kann diesen Optimismus nicht so recht teilen. Sie ist Befürworterin des Transparenzgesetzes und der Krankenhausreform generell. Ihre Hoffnung: Endlich werde Vergütung an Qualität geknüpft. Die Blockade der Länder beim Krankenhaustransparenzgesetz interpretiert sie als ein „deutliches Signal gegen die Reform“.

Dem Entschließungsantrag der Bundesratsmehrheit, in dem die Ampel aufgefordert wird, Finanzhilfen für die Kliniken aus GKV- und Steuermitteln einzuleiten, erteilt Lauterbach eine Absage. „Der Bund kann das schlichtweg nicht bezahlen.“ Stoff-Ahnis geht bei einer Umsetzung der Länderforderungen von Beitragssatzsteigerungen aus. Für sie ein No-Go: „Es ist hinreichend Geld im System, es ist nur zurzeit nicht richtig verteilt.“
Trotz der Länderkritik am derzeitigen Stand des geplanten Reformgesetzes gibt sich Lauterbach zuversichtlich. Auf die Mängelliste der Gesundheitsministerkonferenz habe er auf dem jüngsten Bund-Länder-Treffen mündlich reagiert. „Im Großen und Ganzen“ seien die Länder zufrieden mit den Vorschlägen gewesen. Ende der 48. Kalenderwoche soll ein neuer Arbeitsentwurf stehen, sodass man sich im Januar gemeinsam an den Referentenentwurf setzen könne.

Thema der Verhandlungen sind auch die Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen. Stoff-Ahnis pocht darauf, dass diese nur für bedarfsnotwendige Kliniken gelten dürften. Lauterbach betont, dass die Ausnahmen bundeseinheitlichen Kriterien folgen und zeitlich begrenzt sein müssten. Ferner dürften sie nicht zur Regel werden.

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