SachverständigenratReformzeitfenster jetzt nutzen
Berlin/Bonn (pag) – Der Sachverständigenrat (SVR) Gesundheit und Pflege mahnt zu einer Umsetzung der Krankenhausreform und der Digitalgesetze. „Wenn diese beiden Vorhaben jetzt wieder bis zur Wirkungslosigkeit geschreddert werden, werden sowohl die Fachkräfte als auch die Patientinnen und Patienten darunter leiden“, prognostiziert SVR-Vorsitzender Prof. Michael Hallek nach der jüngsten Sitzung des Gremiums.
Der SVR erarbeitet derzeit ein Gutachten zur Fachkräftesituation im Gesundheitswesen. Er hält fest, dass sich die deutschen Kennzahlen bei vielen Heilberufen im internationalen Vergleich pro Einwohner im oberen Mittelfeld befänden. Demnach sei zu wenig Personal nicht das eigentliche Problem, sondern regionale Fehlverteilung und der nichtbedarfsgerechte Einsatz vorhandener Fachkräfte sowie die mangelnde Nutzung digitaler Technologien. Durch eine Krankenhausreform und Digitalisierung könne man gegensteuern, so Hallek.
Potenzial sieht der Onkologe in einer umfassenden elektronischen Patientenakte Dadurch könnten „aufwendiges Zusammensuchen der patientenspezifischen Gesundheitsdaten wie Medikation, Impfungen, Allergien, Vorerkrankungen, Labor- und Bildbefunden wegfallen“. Ferner fordert der SVR eine gesetzliche Basis, damit Gesundheitsdaten sowohl für gemeinwohldienliche Forschung als auch für die bedarfsgerechte Steuerung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zugänglich sind.
Die stellvertretenden SVR-Vorsitzenden Prof. Melanie Messer und Prof. Jonas Schreyögg werben für die Krankenhausreform: „Die Menschen müssen besser darüber informiert werden, dass eine durchgreifende Krankenhausreform für die Qualität ihrer Versorgung mehr bringt als das Festhalten an kleinteiligen Strukturen“, findet Pflegewissenschaftlerin Messer. Diese bänden zu viele Fachkräfte, erzielten aber oft schlechtere Ergebnisse. „Für bestimmte Krankheitsbilder kann in spezialisierten Krankenhäusern eine bessere Versorgungsqualität erreicht werden.“ Der Gesundheitsökonom Schreyögg begrüßt es, dass die Ampel und die Krankenhaus-Regierungskommission Vorschläge des SVR aufnehmen. Das Zeitfenster müsse jetzt genutzt werden.