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12.03.2024

FDG Datenschutz: BMBF will Forschungsbarrieren abbauen

Berlin (pag) – Der Datenschutz wird zukünftig forschungsfreundlicher gestaltet und die „besonderen Bedürfnisse der Forschung“ berücksichtigen. Dies ist ein Ziel des Forschungsdatengesetzes (FDG), dessen Eckpunkte nun feststehen. Das Bundesforschungsministerium (BMBF) verankert damit Rechte, wo sie für Forschende bislang fehlen.

Schneller und unkomplizierter Zugang zu Daten – diese Tür öffnet das FDG. Durch die Schwelle treten darf gleichermaßen öffentliche wie private Forschung. Raum schafft das Gesetz damit auch der forschungsbasierten Begegnung mit großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Forschung darf damit Beiträge leisten zur Sicherung der Energieversorgung, Entwicklung von Lösungen im Umgang mit dem Klimawandel oder im Bereich sozialer Innovationen.

Auf vier Säulen erbaut sich das FDG. Zum einen vereinfacht es die Auffindbarkeit von Daten. Geschaffen werden Metadatenkataloge: Bestehende Daten werden durch andere beschrieben (sogenannte Metadaten), sortiert und in Katalogen hinterlegt. Metadatenplattformen geben Überblicke über verschiedene Kataloge und schaffen Vernetzungen für potenzielle Forschungspartner. Auch die Verzahnung unterschiedlicher Metadatenplattformen wird angestrebt.

Zum Zweiten wird das Datenschutzrecht verbessert. Das geschieht durch forschungsfreundliche Rechtsgrundlagen und eine zentralisierte Datenschutzaufsicht für bundeslandübergreifende Forschungsvorhaben. Damit werden Forschungshürden abgebaut und Daten lassen sich einfacher nutzen, austauschen und einsehen. Weiterer Aspekt des FDG: Es gewährt gesetzliche Ansprüche seitens Forschung auf Daten der öffentlichen Hand. Das umschließt unter anderem Statistikdaten und Registerdaten.

Außerdem ist anvisiert, ein deutsches Micro Data Center aufzubauen. Bereits Österreich und Niederlande blickten mit einer solchen sicheren Verarbeitungsumgebung auf einen Erfolg. Damit werde ein zentraler Zugang zu und die Verknüpfung von Statistik- und Registerdaten zu Forschungszwecken ermöglicht.

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