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18.08.2023

Gesundheitsdatennutzungsgesetz Ärzteschaft gegen Kassen-Einfluss

Berlin (pag) – Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll nach Wunsch von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) am 30. August das Bundeskabinett passieren. Im Vorfeld meldet die Ärzteschaft anlässlich der Verbändeanhörung Kritik an einem zentralen Punkt. Laut Referentenentwurf sollen Krankenkassen künftig auf der Basis von Abrechnungsdaten versichertenindividuelle Auswertungen durchführen und Patienten direkt ansprechen können.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die geplante Regelung „komplett“ ab. „Die Trennung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern im Sinne einer patientenorientierten Verbindung von Gesundheitsdatennutzung und Versorgungsverantwortung ist richtig und fachlich begründet“, führt DKG-Vorstandsvizin Prof. Henriette Neumeyer an. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), bezeichnet diesen Passus als „sehr unzuverlässig“ und unter Umständen „medizinisch sogar fahrlässig“. Die BÄK schlägt vor, gemeinsam mit der ärztlichen Selbstverwaltung Pilotprojekte vorzuschalten.
Auch die Industrie hat Vorbehalte, „da Patienten normalerweise mit ihrem Arzt oder Apotheker über ihre individuelle Gesundheitsvorsorge sprechen“, meint Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Arzneimittel-Hersteller (BAH). Diese Leistungserbringer müssten vorab in die Kommunikation zwischen Kassen und den Patienten einbezogen werden.

Der AOK-Bundesverband begrüßt diesen Passus dagegen. „Hier schafft das Gesetz einen echten Mehrwert, weil es neue Möglichkeiten zur individuellen Beratung und Information der Versicherten eröffnet“, glaubt Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann.
Dass Patientendaten generell für Forschungszwecke, wie es das GDNG vorsieht, verwendet werden, stößt im Großen und Ganzen auf Zustimmung. Lauterbach hält das für dringend notwendig: „Viele Pharmaunternehmen meiden mittlerweile Deutschland als Forschungsstandort, weil uns einfach die Daten fehlen.“

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