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04.09.2023

Digitalgesetze Industrielle Forschung als Gemeinwohl

Berlin (pag) – Die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-out-Lösung und die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung rücken näher: Das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) haben nun das Bundeskabinett passiert.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) präsentiert sich in der Pressekonferenz nach den Kabinettsbeschlüssen sichtlich zufrieden – und visionär: „Wir verbessern die Versorgung und die Forschungslandschaft in Deutschland – und zwar auf eine Art und Weise, dass man hier wirklich von einem dramatischen Durchbruch sprechen kann.“

Ab Anfang 2025 bekommt jeder gesetzlich Versicherte eine ePA – wenn er nicht aktiv widerspricht. Lauterbach geht davon aus, dass mindestens 80 Prozent die ePA nutzen werden. „Der erste Anwendungsfall ist der digital gestützte Medikationsprozess“, heißt es im Regierungsentwurf. Ziel ist es laut Bundesgesundheitsministerium, ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden. Dabei spielt auch das E-Rezept eine große Rolle. Laut Kabinettsbeschluss wird dieses ab Januar 2024 verbindlicher Standard. In der Telemedizin wird nach Wunsch der Regierung die Mengenbegrenzung für Videosprechstunden aufgehoben. Außerdem will das Kabinett Digitale Gesundheitsanwendungen der Risikoklasse IIb durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigen lassen.

Über die ePA kann der Versicherte Informationen an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) freigeben. So sieht es das GDNG vor. Weitere Datenquellen neben der ePA sind Abrechnungsdaten von Krankenhäusern, Vertragsärzten, Krankenkassen und Apotheken sowie Registerdaten und Daten aus klinischen Studien.

Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle am FDZ soll den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern. Die doppelt-pseudonymisierten Informationen werden für jeden legitimen Zweck im Sinne des Gemeinwohls zugänglich – und somit auch für die industrielle Forschung. „Für die Antragsberechtigung ist nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür“, stellt das BMG klar. In Zusammenhang mit dem doppelten Kabinettsbeschluss hat Lauterbach noch ein weiteres Projekt in petto: ein Medizinforschungsgesetz zur Beschleunigung klinischer Studien.

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