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11.01.2024

DiGA Apps mit Ernüchterungspotenzial

Berlin (pag) – „Hier ist der Fast-Track zu fast“, lautet einer der zahlreichen Kritikpunkte des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) an den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Seine Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis und der Leiter der Abteilung Ambulante Versorgung, Dr. Torsten Fürstenberg, stellen auf einer Pressekonferenz den DiGA-Bericht 2023 vor.

Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2023 wurden rund 374.000 DiGA in Anspruch genommen, bis zum 1. Oktober 2022 lag diese Zahl noch bei 164.000. Richtig angekommen im Versorgungsalltag sind die Apps auf Rezept allerdings nicht. „Wir haben ungefähr 50 Millionen Arzneimittelverordnungen“, zieht Fürstenberg einen Vergleich. Pro Monat wohlbemerkt.

Die immensen Erwartungen an die DiGA bleiben unerfüllt, bilanziert Stoff-Ahnis. Problematisch sei, dass DiGA bis zu zwei Jahre nur zur Erprobung aufgenommen werden können, ohne einen praktischen Nutzen nachweisen zu müssen.

Eine weitere Schwachstelle liegt nach Ansicht der obersten Kassenvertretung in der Wirtschaftlichkeit. Insgesamt seien bereits 113 Millionen Euro von der GKV in DiGA geflossen. Damit haben sich die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Um fast 50 Prozent erhöht haben sich zudem die durchschnittlichen Herstellerpreise bei Aufnahme für eine DiGA. Diese liegen nun bei durchschnittlich 593 Euro. Ursächlich sei dafür, dass Hersteller im ersten Jahr nach der DiGA-Aufnahme im GKV-Leistungskatalog Preise nach Gutdünken festlegen dürfen. Die Preishöhe der DiGA auf Probe sei „unangemessen und unverhältnismäßig gegenüber der Vergütung anderer Leistungen der GKV“. Der nach dem 13. Monat vereinbarte Vergütungsbetrag zwischen Hersteller und GKV-SV liege im Durchschnitt nur bei 221 Euro pro Quartal.

Trotz Kritik erkennt Stoff-Ahnis hohes Potenzial in den Apps, insbesondere in puncto Datentransparenz und Vernetzung über Leistungssektoren. Um dieses auszuschöpfen, brauchen die DiGA zentrale Anpassungen. Konkret fordert der GKV-SV, ausschließlich Apps mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen in den Leistungskatalog aufzunehmen. Weiterhin müssten Preisanpassungen vorgenommen werden, die dem Patientennutzen entsprächen.

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