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27.06.2023

Gesetzesentwürfe Digitaler Paukenschlag aus dem BMG

Berlin (pag) – „Wir werden das modernste Digitalisierungsgesetz in ganz Europa haben“, kündigt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) an. Zwei mit Spannung erwartete Gesetzesentwürfe liegen endlich vor. Wie die digitale Neuausrichtung gelingen soll.

Beim „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) geht es um Versorgungsfragen, während sich das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) auf die Nutzbarmachung von Gesundheitsdaten fokussiert. Ein dritter Gesetzentwurf hat es nicht mehr in die Öffentlichkeit geschafft, dieser betrifft den Umbau der Gematik zur Digitalagentur.

Zu den zentralen Inhalten des DigiG gehört der geplante Umbau der elektronischen Patientenakte (ePA) zu einer Opt-Out-Anwendung. Die Bereitstellung durch die Kassen, die inhaltliche Befüllung sowie die Zugriffe auf die gespeicherten ePA-Daten werden grundlegend vereinfacht. Auch das E-Rezept soll besser nutzbar werden, deshalb wird die E-Rezept-App der Gematik auch mittels der ePA-Apps zu nutzen sein. Es wird möglich, digitale Identitäten, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarten (eGK) sowie dazugehörige PINs aus der E-Rezept-App heraus zu beantragen. Ferner sollen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) tiefer in die Versorgungprozesse integriert werden. Der Leistungsanspruch wird auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet. Die Preisgestaltung wird an Erfolgskriterien ausgerichtet, ein transparenter Qualitätswettbewerb soll etabliert werden.

Das GDNG baut bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung ab und verbessert die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten im Sinne eines „ermöglichenden Datenschutzes“. Der Entwurf sieht vor:

– die im Forschungsdatenzentrum (FDZ) vorliegenden Abrechnungsdaten der Kassen werden breiter und schneller nutzbar gemacht

– die Verknüpfung von Gesundheitsdaten wird erleichtert

– Verfahren zur Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden werden vereinfacht

– Daten aus der ePA werden für die Forschung (auch Industrie) bereitgestellt

– Kranken- und Pflegekassen dürfen ihre eigenen Daten zur Verbesserung der Versorgung vermehrt nutzen

– eine nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet

– FDZ-Daten werden mit verschiedenen Quellen verknüpft wie z.B. klinische Krebsregister

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