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05.12.2023

Kliniken Aufstand der Privaten und Freigemeinnützigen

Berlin (pag) – Kommunen und Landkreisen droht eine Klagewelle privater und freigemeinnütziger Krankenhausträger. Denn ein aktuelles Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) sagt aus, dass der Defizitausgleich für kommunale Krankenhäuser durch die Städte, Gemeinden und Landkreise gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Auf einer Pressekonferenz stellt Brosius-Gersdorf ihr Gutachten vor. Auftraggeber sind der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV), der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Ihre Häuser werden in der Krankenhausfinanzierung benachteiligt. Denn wenn diesen die Pleite droht, können sie nicht mit kommunalen Finanzhilfen – Steuermittel wohlbemerkt – rechnen. Rechtens ist das nach Auffassung von Brosius-Gersdorf nicht. „Konkret bedeutet das, dass die Kommunen, die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber den freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern erfüllen müssen“, sagt die Juristin. Sie erkennt nicht nur einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz im Grundgesetz, sondern auch gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das europäische Beihilfenrecht.

Die privaten und freigemeinnützigen Krankenhausträger fordern eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Betriebs- und Investitionsfinanzierung durch die Krankenkassen und die Bundesländer. Sollten darüber hinaus Kommunen und Landkreise ihre Kliniken weiterhin subventionieren, wollen die Privaten und Freigemeinnützigen notfalls vor Gericht ziehen. Angesichts der prekären Lage vermutet DEKV-Vorstandsmitglied Dr. Markus Horneber: „Es wird zu Klagewellen kommen.“ Der Kragen geplatzt ist bereits den DRK-Kliniken in Berlin, wie Geschäftsführer Dr. Christian Friese wissen lässt. Ende August reichte der Träger Klage gegen das Land Berlin beim Verwaltungsgericht ein.

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