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11.07.2023

Krankenhausreform Einigung auf Eckpunkte

Berlin (pag) – Die beiden strittigsten Punkte – Transparenzoffensive und Vorfinanzierung – klammern Bund und Länder aus. Ansonsten herrscht Konsens. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und die Mehrheit seiner Amtskollegen in den Ländern veröffentlichen gemeinsame Eckpunkte zur Krankenhausreform. Für das Papier stimmen 14 Länder, Schleswig-Holstein enthält sich, Bayern votiert dagegen.

DRGs sind nicht mehr das Maß aller Dinge in der Krankenhausvergütung. Künftig sollen auch Vorhaltepauschalen greifen. „Die Kliniken bekommen das Geld, 60 Prozent der Vergütung, einfach dafür, dass sie die Leistung anbieten können“, erläutert Lauterbach nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Vertretern der Ampelkoalition vor Journalisten. „Es ist eine Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land.“ Dieses Geld bekämen die Einrichtungen aber nur, wenn sie die Qualitätskriterien, die in den Leistungsgruppen hinterlegt sein sollen, erfüllten. Damit einher gehe auch eine Zentralisierung komplizierter Eingriffe wie beispielsweise bei Krebs.

Die Leistungsgruppen basieren auf dem Modell in Nordrhein-Westfalen und sollen in einem vierstufigen System ausdifferenziert und weiterentwickelt werden. Daran sei die medizinische Wissenschaft beteiligt und über den Krankenhaus-Leistungsgruppen-Ausschuss auch die Selbstverwaltung. Am Ende stehe eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, dem die Länder zustimmen müssen, so der Plan.
Die Transparenzoffensive will der Bund in einem eigenen Gesetz angehen, dem die Länder nicht zustimmen müssen, kündigt Lauterbach an. Bereits im Oktober soll dieses im Gesetzblatt stehen.

Der Wunsch der Länder, die Kliniken schon vor Einsetzen der Reform durch Finanzspritzen vor einer Insolvenzwelle zu bewahren, bleibt unerfüllt. Lediglich eine Prüfung will Lauterbach zugestehen. Einen Transformationsfonds, aus dem Kliniken im Zuge des Reformprozesses unterstützt werden können, soll es aber geben. Die Vorfinanzierung geben die Länder nicht auf. Derzeit sei die Betriebsmittelfinanzierung zu niedrig, holt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) aus. „Für Betriebsmittelfinanzierung sind die Krankenkassen zuständig“, unterstreicht er. „Wir werden mit den Krankenkassen in einen kritischen Disput gehen müssen“, kündigt Manne Lucha (Grüne), Ressortchef in Baden-Württemberg und amtierender Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, an.

Der Referentenentwurf soll in der Sommerpause erarbeitet werden, das Reformgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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