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12.09.2023

Regierungskommission Rettungsdienst vor Generalüberholung
 

Berlin (pag) – Der Rettungsdienst in Deutschland ist reformbedürftig. Die Vorschläge der Regierungskommission zur Generalüberholung stellt Kommissionsmitglied Prof. Rajan Somasundaram vor. Es werde fünf bis zehn Jahre dauern, bis die Maßnahmen richtig greifen, betont er. Aber wenn nichts getan werde, habe man ein Problem. Die Zukunft warte nicht. 

Die neunte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission enthält auf 18 Seiten grundlegende Reformansätze zu „Rettungsdienst und Finanzierung“. Dazu gehört, dass der Dienst als eigenständiges Leistungssegment ins SGB V kommt. Folgende Leistungen sollten dabei berücksichtigt werden: die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsangebote, wie etwa pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention. Stichwort Finanzierung: Die Kassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste vergüten. Es gibt Vorhalte- und Leistungsanteile. Auch regionale Anpassungsfaktoren werden vereinbart.

Ein weiterer Vorschlag der Expertinnen und Experten lautet, ein digitales Echtzeit-Register über vorhandenen Ressourcen aufzubauen, um so die Patienten besser steuern zu können. Großen Wert legen sie auf Transparenz und Qualitätssicherung, es sollen Struktur- und Prozessqualitätsparameter eingeführt werden. Konkret genannt werden etwa: Mindestpersonalausstattung sowie die standardisierte Ausstattung von Rettungsmitteln. Diese Qualitätsanforderungen sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden.

Außerdem will die Kommission die Befugnisse von Notfallsanitätern erweitern. Somasundaram, der am Campus Benjamin Franklin die Rettungsstelle und Aufnahmestation leitet, sagt: „So viel Geld wir auch in das System pumpen, wir werden das Problem nicht allein mit Geld lösen.“ Mit Verweis auf internationale Standards wird empfohlen, dass besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter – advanced parademic practitioner – mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis den jetzigen Notarztdienst subsituieren. Die ärztlichen Ressourcen sollten nur bei Bedarf angefordert werden.

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