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17.07.2023

Hybrid-DRGs Ambulantisierung als Alibiveranstaltung?

Berlin (pag) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wittert Ungemach aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hinsichtlich der Umsetzung der Ambulantisierungspläne. Sie fordert, die Bedingungen für mehr ambulante Operationen im Vertragsarztbereich zu schaffen. Unterstützung kommt von Prof. Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
 

Dem Politiker zufolge ist das Potenzial für ambulante Operationen im niedergelassenen Bereich „nachweislich vorhanden“. Mit den Hybrid-DRGs habe man eine Anreizstruktur gesetzlich verankert. „Jetzt kommt es auf die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums bei der Einführung an. Diese darf auf keinen Fall zu klein gedacht werden“, verlangt Ullmann und erinnert daran, dass Arztraxen keine Investitionskosten durch die Länder bekämen, sondern Investitionen aus den eigenen Einnahmen stemmen müssten.

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben KBV, der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen in der vergangenen Woche das schleppende Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Sachen Rechtsverordnung kritisiert. Offenbar plane es, „eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die anscheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können“, heißt es darin. Diese Überprüfung solle unter anderem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus vornehmen. Das wirke wie eine „Alibiveranstaltung“. In mehreren Interviews legt Gassen jetzt nach und verlangt eine Kehrtwende bei den Operationen. Durch ambulante Eingriffe ließen sich jährlich bis zu zehn Milliarden Euro sparen.

Der aktualisierten Arbeitsplanung des BMG ist zu entnehmen, dass die Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2024 eingeführt werden sollen. Die Rechtsverordnung ist für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Anfang April haben GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV das Ministerium darüber informiert, dass sie sich innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist nicht geeinigt haben. Jetzt ist das BMG am Zug durch eine Rechtsverordnung die spezielle sektorengleiche Vergütung und die zu vereinbarenden Operationen zu bestimmen.

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