WhistleblowerKliniken müssen Meldestellen einrichten
Berlin (pag) – Der Bundestag verabschiedet das Hinweisgeberschutzgesetz. Die Regelung verpflichtet auch Einrichtungen des Gesundheitswesens dazu, Meldesysteme aufzubauen und hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, zu schützen.
Laut Gesetz müssen Betriebe mit mehr als 50 Angestellten – hierzu gehören auch Kliniken, Praxen oder Heime – interne oder externe Meldestellen einrichten. So soll es Whistleblowern ermöglicht werden auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Hinweise sollen mündlich, schriftlich oder telefonisch abgegeben werden können, die Identität der Whistleblower sowie der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, müssen vertraulich behandelt werden. Die Meldestellen sollen auch anonyme Hinweise bearbeiten. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie von 2019 um, deren Frist bereits Ende 2021 verstrichen ist.
Im Gesundheitswesen wird bereits der Hinweisgeberschutz praktiziert – zumindest teilweise. Der Dachverband der Caritas hat 2019 eine eigene Richtlinie zum Whistleblowing in Kraft gesetzt. Sie definiert, welche Fälle von Fehlverhalten betroffen seien, und erläutert das Vorgehen beim Melden von Verdachtsfällen. Außerdem wird der Umgang eingegangenen Hinweisen und Regelungen zum Schutz von Whistleblowern erklärt. Auf ihrer Website zitiert die Caritas aus der Richtlinie: „Whistleblower(innen) werden dagegen geschützt, dass ihre Enthüllungen zu Benachteiligungen führen, unabhängig, auf welcher Ebene (Vorgesetzte oder Ombudsperson) die Beschwerde erhoben wurde.“ Die Richtlinie habe Vorbildcharakter, das heißt die Verbände auf Orts- oder Diözesanebene könnten sich daran orientieren für ihre eigenen Bestimmungen.
Auch beim Berliner Krankenhausträger Vivantes gibt es bereits ein Hinweisgeberschutzsystem. Wesentlicher Teil sei eine externe Ombudsstelle, an die sich Hinweisgeber auch anonym wenden könnten. Sie könnten nicht nur Verstöße gegen das Strafrecht melden, sondern auch Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Übergriffe, Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen.