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22.03.2018

Arztinformationssystem Verordnungsentwurf im Juni?

Berlin (pag) – Im Juni will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Verordnungsentwurf vorlegen, mit dem die Details des Arztinformationssystems (AIS) geregelt werden. Das vermutet Michael Hennrich, Arzneimittelexperte der Unionsfraktion, wie er auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) mitteilt.

Auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Thema Mischpreis solle im Juni kommen, so Hennrich weiter. Beim AIS gehe es dem Gesetzgeber um die Weitergabe der Information, nicht um eine Verordnungssteuerung, betont der CDU-Politiker. Denn: „Die Erkenntnisse aus der frühen Nutzenbewertung kommen in der Fläche nicht an, sie haben nahezu keinen Einfluss auf die Verordnungsrealität“, sagt er. Weiteren Klärungsbedarf sieht Hennrich im Umgang mit regionalen Vereinbarungen, die die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses teilweise konterkarierten. „Das AIS sollte als Leitplanke verstanden werden, dass in regionalen Vereinbarungen nicht davon abgewichen werden darf.“ Die Therapiefreiheit des Arztes bleibe in jedem Fall erhalten.
Für Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband steht das AIS „nicht unter dem Label Kontrolle“. Sie sieht es als Chance, dass das Wissen aus den AMNOG-Verfahren den verordnenden Ärzten in handhabbarer Form zur Verfügung gestellt wird. „Schade finde ich, dass das AIS sich zu einem Schauplatz entwickelt, wer alles seine Informationen reinbringen darf“, sagt sie. Eine Überfrachtung werde dazu führen, dass es für den Arzt nicht nutzbar sein wird.
Diskutiert werden auch die Pläne der Europäischen Kommission, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten europaweit zu vereinheitlichen. Mit einer Subsidiaritätsrüge will der Bundestag dagegen vorgehen. Aus Sicht von Hennrich spreche einiges dafür, die HTA-Prozesse anzugleichen. Er fordert einen weiteren Diskussionsprozess. Zwingend notwendig sei allerdings, die deutschen Standards beizubehalten. Überlegt werden müssten Opt-out-Möglichkeiten für einzelne Staaten. Auch für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzende des BAH, Philipp Huwe, lohnt es sich, das Thema anzugehen. Einheitliche Prozesse böten auch eine Chance, wie die europaweite Arzneimittelzulassung zeige. „Die Europäische Arzneimittelagentur ist eine Erfolgsstory, da spielen auch die nationalen Behörden eine wichtige Rolle“, sagt Huwe. Für die Unternehmen sei es wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, statt 15 verschiedene Anforderungen zu bedienen.