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03.02.2020

Heilmittelversorgung Gefährdete Versorgung und neue Konzepte

Berlin (pag) – Um die neue Welt der Heilmittelversorgung geht es bei einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und der neuen Heilmittel-Richtlinie ist in diesem Versorgungsbereich vieles im Umbruch.

Eine wichtige Neuerung ist die mit dem TSVG eingeführte Blankoverordnung: Der Arzt entscheidet zwar dabei, ob der Patient beispielsweise physiotherapeutisch behandelt wird. Der Therapeut legt aber dann bei ausgewählten Diagnosen fest, mit welchem Heilmittel, in welcher Frequenz und wie lange der Patient behandelt wird. Wobei auf der Veranstaltung berichtet wird, dass dieses Prozedere informell schon oft gelebte Realität sei.

Blankoverordnungen nutzen Patienten und können zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen, berichtet Irina Cichon von der Robert Bosch Stiftung und verweist auf Modellversuche. Patienten würden direkt bei der Therapiegestaltung beteiligt. Ähnliche Erfahrungen hätten auch andere Länder wie Schweden, Großbritannien und die Niederlande gemacht. Dort gehöre auch der Direktzugang schon lange zur Regelversorgung. Direktzugang bedeutet, dass Patienten ohne ärztliches Rezept einen Therapeuten aufsuchen und sich von ihm behandeln lassen können. Dieses Konzept habe sich als „Zugpferd für eine gesteigerte Behandlungsqualität erwiesen“, sagt Cichon. Sie warnt jedoch davor, diese Ergebnisse ein zu eins auf Deutschland zu übertragen, denn in den anderen Ländern seien die Therapieberufe akademisiert.
Chichon weist darauf hin, dass hierzulande die wohnortnahe Versorgung mit Heilmitteln aufgrund des rasant ansteigenden Fachkräftemangels bereits gefährdet sei. Sie wirbt für andere Formen der Kooperation und der Aufgabenverteilung, um die Fragmentierung der Versorgung zu überwinden. Dabei dürfe jedoch nicht die Entlastung des Arztes im Mittelpunkt stehen. Ausgangspunkt müsse der Patient und seine Bedürfnisse sein.