iMVZRegierung behält sich eine weitere Regulierung vor
Berlin/Magdeburg (pag) – Eine Ökonomisierung des Gesundheitswesen wird derzeit vielfach kritisiert. So etwa blickt die Bundesregierung mit großer Skepsis auf investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ). Sie behält sich eine weitere gesetzliche Regulierung vor. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von iMVZ an der ambulanten Versorgung seien in der Vergangenheit mehrfach gesetzlich eingeschränkt worden, heißt es in der Antwort. Der Gesetzgeber habe dies mit der Annahme begründet, dass der Betrieb von MVZ in Investorenhand mit einer Gefahr für die Integrität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Berufsausübung, mit Verdrängungseffekten zulasten niedergelassener Ärzte sowie mit der Gefährdung einer ausgewogenen flächendeckenden Versorgung verbunden sei. Das Bundesgesundheitsministerium beobachte die Investorentätigkeit im Gesundheitswesen aufmerksam und stehe einer ausgeprägten Renditeorientierung kritisch gegenüber, insbesondere soweit damit eine Gefahr für die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung einhergehe. Das Ministerium wolle das Spannungsverhältnis zwischen einer ausgeprägten Renditeorientierung und den ihr übergeordneten Versorgungszielen auflösen.
In der Antwort wird außerdem auf die Gesundheitsministerkonferenz verwiesen. Diese habe im September 2022 eine Arbeitsgruppe zur weiteren Regulierung von iMVZ beschlossen. Diese solle unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene ein „iMVZ-Regulierungsgesetz“ für eine Gesetzgebungsinitiative des Bundesrates vorbereiten.