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09.09.2019

Ärzte-Appell „Rettet die Medizin!"

Hamburg (pag) – Das DRG-System, das „fatale Fehlanreize für die Über- beziehungsweise Unterversorgung von Patienten“ setzt, ist Thema im aktuellen stern. Das Magazin veröffentlicht einen gemeinsamen Appell von 215 Ärzten, die eine radikale Reform des Krankenhauswesens fordern.

Der Medizinethiker Prof. Giovanni Maio, Universität Freiburg, kritisiert: „Der Arzt lernt, Patienten schon bei der Notaufnahme nicht nur nach dem medizinischen Bedarf zu klassifizieren, sondern ob sie Gewinn versprechen.“ Die 215 Mediziner, zu denen die Ärztekammerpräsidenten aus Berlin und Hamburg – Prof. Günther Jonitz und Dr. Pedram Emami – gehören, stellen drei Forderungen:

  • 1. Das Fallpauschalensystem muss ersetzt oder grundlegend reformiert werden.
  • 2. Die ökonomisch gesteuerte gefährliche Übertherapie sowie die Unterversorgung von Patienten müssen gestoppt werden. Dabei bekennen wir uns zur Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns.
  • 3. Der Staat muss Krankenhäuser dort planen und gut ausstatten, wo sie wirklich nötig sind. Das erfordert einen Masterplan und den Mut mancherorts zwei oder drei Kliniken zu größeren, leistungsfähigeren und personell besser ausgestatteten Zentren zusammenzuführen.


Erste Reaktionen: Das düstere Bild, das von den Kliniken gezeichnet werde, kann der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands nicht nachvollziehen. Allerdings verweist er auf eklatante Missstände in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie bei der Finanzierung der Krankenhäuser. Die Investitionen seien in fast allen Bundesländern auf eine „kaum noch wahrnehmbare Investitionsquote von unter drei Prozent“ abgesenkt worden. Kritisiert wird ferner eine Zweckentfremdung der Rechnungsprüfung zur Zwangsrabattierung von Krankenhausleistungen.

Die grünen Gesundheitspolitikerinnen Maria Klein-Schmeink und Dr. Kirsten Kappert-Gonther verlangen: „Das DRG-System muss so reformiert werden, dass eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt und notwendige Vorhaltekosten abgedeckt werden.“ Dies gelte besonders für die Versorgung von Kindern und älteren Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Behinderung, in der Geburtshilfe und bei der Grundversorgung im ländlichen Raum.