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17.02.2020

Notfallreform Kritiker: INZ schaffen neue Probleme

Berlin (pag) – Mehrere Organisationen kritisieren anlässlich einer internen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die geplante Reform der Notfallversorgung. Besonders die Integrierten Notfallzentren (INZ) unter fachlicher Leitung der Kassenärztlichen Vereinigungen werden mit Skepsis gesehen.

„Niedergelassene Ärzte und KVen können gerne Kooperationspartner von Krankenhäusern sein, aber niemals gesetzlich vorgeschriebene Mitbetreiber von Einrichtungen der Krankenhäuser“, sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese fordert eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Neuaufstellung der Notfallversorgung. Nach Ansicht der Bundesärztekammer wäre es „zielführend, wenn sich Krankenhäuser und KVen auf eine ärztliche Leitung einigen“. Der jetzige Entwurf trage nicht zu einem Abbau der Sektorengrenzen bei. Auch stört sie die geplante generelle Abschlagsregelung in Höhe von 50 Prozent für Kliniken, die ambulante Leistungen ohne ein INZ anbieten. Der Marburger Bund meint, dass mit den INZ „eine gänzlich neue Versorgungseinheit mit eigener Rechtsform entstehen“ würde. Das schaffe neue Probleme.

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung spricht von einer „verpassten Chance zu mehr sektorenübergreifender Kooperation und Wettbewerb“ und fordert bei der Reform der Notfallversorgung maßgeblich die Erfahrungen von Krankenkassen und Leistungserbringern aus der integrierten Selektivversorgung zu nutzen. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland weist auf bereits existierende Portalpraxen oder ähnliche Kooperationsmodelle zwischen Niedergelassenen und Kliniken gibt, diese sollten nicht „leichtfertig verdrängt“ werden.

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) begrüßt die geplante Reform grundsätzlich. „Mit dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf sehe ich die große Chance, die Akut- und Notfallversorgung der Menschen deutlich zu verbessern“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-SV. Trotz genereller Zustimmung fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung, „dass der aufsuchende Bereitschaftsdienst nur zu den sprechstundenfreien Zeiten verpflichtend vorzuhalten ist“.