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05.10.2023

Notfallversorgung Ersteinschätzung: G-BA geht juristisch gegen BMG vor

Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) macht die Ankündigung seines unparteiischen Vorsitzenden Prof. Josef Hecken wahr: Das Gremium klagt gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an der Ersteinschätzungsrichtlinie zur stationären Notfallversorgung. Zuständig ist das Landgericht Berlin-Brandenburg.

„Das BMG geht aus meiner Sicht weit über eine rechtliche Prüfung hinaus, wenn die fachlichen Lösungen des G-BA durch eigene fachliche Erwägungen und Beurteilungen ersetzt werden sollen“, meint Hecken. Besonders die Kritik der Aufsicht, dass die Patientensicherheit gefährdet sei, regt ihn auf. Das Einordnen von Hilfesuchenden in verschiedene Gruppen mit unterschiedlichem Behandlungsbeginn sei etablierte und originäre ärztliche Aufgabe. „Sie gefährdet die Patientensicherheit keineswegs“, so der unparteiische Vorsitzende. Schon heute basiere das Arbeiten in Notaufnahmen auf einem Qualitätsmanagement mit geregelten Zuständigkeiten, organisierten Prozessen und Eskalationsinstanzen sowie einem etablierten Fehlermanagement. „Deshalb setzt das stufenweise Vorgehen, das in der Richtlinie für die Umsetzung des Ersteinschätzungsverfahrens vorgesehen ist, auf der derzeitigen Praxis in Krankenhäusern auf“, so Hecken. Gerade der Verzicht auf die gestufte Ersteinschätzung „würde dann tatsächlich zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Patientensicherheit führen.“

Auch die Annahme des BMG, Hilfesuchende, die mit einem Rettungswagen zur Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht würden, seien vom Regelungsauftrag an den G-BA nicht umfasst, weist Hecken zurück: Der Rettungsdienst sei keine Behandlungsebene, sondern lediglich ein Transport-Instrument. „Wenn 50 Prozent der Patientinnen und Patienten, die mit dem Rettungsdienst in die Notaufnahme kommen, diese wieder zu Fuß und ohne lebensbedrohliche Symptome verlassen können, wird klar, dass auch hier eine standardisierte und strukturierte fachliche Sicht geboten ist.“

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