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24.11.2023

Pneumokokken-Impfung G-BA übernimmt STIKO-Empfehlung in Richtlinie

Berlin (pag) – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat den neuen Pneumokokken-Impfstoff PCV20 gegenüber den bisher empfohlenen Impfungen als überlegen bewertet. Der Gemeinsame Bundesausschuss zieht jetzt nach und beschließt, die Änderung in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu übernehmen. Was das für Versicherte bedeutet.

Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben zukünftig Anspruch: Personen ab 60 Jahren, Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen sowie Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch).
In Deutschland ist seit Anfang vergangenen Jahres ein 20 Serotypen abdeckender Pneumokokken-Impfstoff (20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, PCV20) für Personen ab 18 Jahren zugelassen.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den GKV-Leistungskatalog ist eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut angesiedelten STIKO. Auf Basis deren Empfehlung legt der G-BA spätestens zwei Monate nach der Veröffentlichung die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.
Pneumokokken-Erkrankungen gehören zu den weltweit häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen. Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet.

Für ein Inkrafttreten des Beschlusses muss das Bundesministerium für Gesundheit noch grünes Licht geben. Das gilt auch für die Aktualisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Bezug auf die Impfung gegen COVID-19.

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