LiposuktionKontroverse im Petitionsausschuss
Berlin (pag) – Bei der Liposuktionsbehandlung und deren Erstattung durch die Krankenkassen sind noch viele Fragen offen. Ein Update dazu gibt im Petitionsausschuss des Bundestages Matthias Perleth vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die LIPLEG-Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Liposuktion beim Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat. Gestartet wurde die Studie im Februar 2021, derzeit läuft sie planmäßig. Es sei nicht vorgesehen, Zwischenergebnisse vorzulegen, sagt Perleth.
Das dauert zu lange, findet die Petentin Inge Erdinger. Sie leidet unter der Erkrankung des Fettgewebes, von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind. Seit 2017 wisse man um das Problem. „Doch es tut sich nichts.“ Perleth widerspricht: Beim G-BA sei das Thema nicht auf die lange Bank geschoben worden. Man habe sich sehr ernsthaft bemüht, „eine gute Lösung zu finden“. Eine umfangreiche Studie zu planen, dauere Zeit.
In ihrer öffentlichen Petition, die 64.292-mal mitgezeichnet wurde, fordert die Petentin, dass die Liposuktionsbehandlung im Falle eines Lipödems in allen Stadien der Erkrankung durch die Krankenkasse übernommen wird. Auch müsse die Begutachtung von unabhängigen Gutachtern übernommen werden, die sich täglich mit der Erkrankung beschäftigen. Das Thema soll außerdem einen festen Platz im medizinischen Studium und in der Weiterbildung bekommen. Hausärzte, aber auch Fachärzte wie etwa Gynäkologen, Kinderärzte und vor allem Dermatologen müssten die Krankheit frühzeitig erkennen können, betont die Petentin.
Unterstützt wird ihre Forderung von Michael Offermann, Facharzt für Gefäßkrankheiten. „Nach einer Operation, wenn sie denn früh genug durchgeführt wird, ist das Lipödem vorbei“, sagt er. Das sei schon seit 20 Jahren so. Der Experte stellt außerdem klar, dass das Lipödem eine trockene Erkrankung sei. Die Fettzellen seien zu groß, es sei aber kein Wasser in ihnen. Eine Lymphdrainage bringe daher nichts, die Kompressionstherapie mache lediglich zur Schmerzstillung Sinn.