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28.09.2023

G-BA Patientenvertreter kritisieren Missverhältnis

Berlin/Düsseldorf (pag) – Einen systematischen und nachhaltigen Wandel verlangen die maßgeblichen Patientenvertretungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser sei notwendig, damit die Patientenvertretung ihren gesetzlichen Auftrag sachgerecht wahrnehmen kann. Ein siebenseitiges Positionspapier konkretisiert die Forderungen.

Genannt wird etwa professionelles hauptamtliches Personal sowie die Sicherstellung und Koordination der Patientenbeteiligung bei den gesetzlich benannten Organisationen. Weitere Punkte sind die Finanzierung der Koordinierungsstelle für das Benennungsverfahren wie auch eine Entschädigung der Sprecherinnen und Sprecher. „Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, ist eine Erweiterung des Auftrags der Patientenvertretung denkbar“, heißt es. Derzeit arbeitet das Bundesgesundheitsministerium am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das der Patientenvertretung im G-BA mehr Einfluss einräumt.

Die Organisationen bemängeln insbesondere das große Missverhältnis der Kräfte zum Nachteil der Patientenvertretung, die in Beteiligungsgremien nach § 140f SGB V auf Bundes- und Landesebene ein gesetzlich gewolltes und über Jahre weiterentwickeltes Antrags- und Mitberatungsrecht hat.

Ein Beispiel: Im G-BA werde die Patientenvertretung lediglich von einer Stabsstelle mit derzeit knapp zehn Vollzeitstellen unterstützt, während die Beratungen des Unterausschusses Arzneimittel durch 50 G-BA Mitarbeiter fachlich vorbereitet werden. „Dieses Missverhältnis an professioneller Unterstützung und Begleitung der Gremienarbeit gilt es durch neue gesetzliche Vorgaben zu beseitigen, um eine vollwertige Ausschöpfung des bereits bestehenden Antragsrechts und die Ausübung eines zukünftigen Stimmrechts realisieren zu können“, sagt Dr. Martin Danner, Sprecher des Koordinierungsausschusses der maßgeblichen Patientenvertretung. Diese fordert unter anderem eine zusätzliche Person als unparteiisches Mitglied im G-BA und das Recht auf deren Benennung. Ein derzeit vorgesehenes Vetorecht lehnt die Patientenvertretung als „destruktives Instrument“ ab. Zumal sei dieses wahrscheinlich so gestaltet, dass damit G-BA-Beschlüsse lediglich zeitlich begrenzt aufgehalten werden könnten.

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