ChronikerprogrammeG-BA setzt Adipositas-DMP auf die Spur
Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Disease-Management-Programm (DMP) für Erwachsene mit Adipositas beschlossen. Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, sieht darin ein „wichtiges Signal“, allerdings stellt der Ausschuss klar, dass Arzneimittel, die den Appetit zügeln oder Formuladiäten nicht Teil des DMP sein können.
Diese seien bereits vom Gesetzgeber als GKV-Leistung ausgeschlossen, deshalb habe der G-BA „trotz etwaiger Leitlinienempfehlungen keinen Ermessensspielraum“, heißt es.
Die Patientin oder der Patient soll im Rahmen des Programms über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und dabei unterstützt werden, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Es werden konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. Den Ärzten stehen hierfür leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, teilt der G-BA mit. Da es bislang kein systematisches Unterstützungsangebot für Betroffene gibt, hofft die Unterausschussvorsitzende Maag, dass das neue Angebot eine Lücke schließe – wenn es „schnell in der Versorgung ankommt und angenommen wird“. Auch handele es sich um ein wichtiges Signal, dass Adipositas als chronische Erkrankung „ernst genommen“ werde. Dem gegenüber übt die Patientenvertretung im G-BA deutliche Kritik an dem Beschluss. Wichtige Bausteine wie die Ernährungstherapie seien nicht aufgenommen worden.
In einer Mitteilung der Patientenbank heißt es unter anderem, dass eine leitliniengerechte Adipositastherapie im neuen DMP aufgrund verschiedener leistungsrechtlicher Restriktionen nicht umgesetzt werden könne. „So ist beispielsweise die für die Betroffenen wichtige individuelle Ernährungstherapie keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Betroffenen bleibe häufig nur die Eigenfinanzierung.
Die Patientenvertretung konnte sich auch nicht damit durchsetzen, dass Versicherte bereits mit einem Body-Mass-Index ab 30 kg/m² in das DMP eingeschrieben werden können. Damit werde das präventive Ziel dieser strukturierten und bedarfsgerechten Versorgung verfehlt.