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30.08.2023

Arzneimittel Kontroverse zu Kombiabschlägen

Berlin (pag) – Streit um die Kombiabschläge: Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (Vfa) kritisiert die Benenungspraxis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dessen unparteiischer Vorsitzender, Prof. Josef Hecken, erläutert nach einer Anhörung das Vorgehen des Gremiums.

„Es ist unverständlich, dass der G-BA sich in der Sache mit Arzneimittelkombinationen beschäftigt, ohne die für den 28. August angekündigte Anhörung zu den Problemen dieser Materie abzuwarten“, zeigt sich vfa-Präsident Han Steutel kürzlich äußerst irritiert.

Dagegen weist Hecken weist darauf hin, dass ein Identifizieren von im Anwendungsgebiet konkret benannten Wirkstoffen als Kombinationen im Sinne des gesetzlichen Auftrags zu einschränkend sei. Die nun vorgesehenen Benennungen seien ein vollständiges Umsetzen des gesetzlichen Auftrags. Das vom Gesetzgeber definierte Einsparpotenzial von 185 Millionen Euro könne nur erreicht werden, wenn nahezu alle arzneimittelrechtlich möglichen Kombinationen beim Benennen der Kombinationstherapien erfasst werden. „Darauf hat uns der Gesetzgeber hingewiesen“, so der Vorsitzende des Unterausschusses Arzneimittel. Deshalb habe der G-BA sein „anfänglich behutsames Vorgehen“ angepasst. Durch diese formalen Benennungskriterien könne es zwar vorkommen, dass Arzneimittel als mögliche Kombinationspartner benannt werden, die in der klinischen Praxis nicht oder noch nicht eingesetzt werden. Dieses „eventuell für Praktiker irritierende Vorgehen“ diene ausschließlich dazu, dass der vom Gesetzgeber gewünschte Kombinationsabschlag umgesetzt werden kann. „Weder wird durch das Benennen von Kombinationen der ärztliche Behandlungsspielraum bei der Arzneimitteltherapie eingeschränkt, noch sind damit Aussagen zur Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit der benannten Kombination im Rahmen der Nutzenbewertung verbunden.“ Hecken abschließend: „Wenn also eine Kombination in der Praxis für das gleiche Anwendungsgebiet gar nicht eingesetzt wird, kommt es auch nicht zum Kombinationsabschlag für die Hersteller.“

Dem G-BA zufolge wird angestrebt, einen Beschluss zur Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie um eine neue Anlage XIIa und der betroffenen Beschlüsse zur Nutzenbewertung im September oder Oktober zu fassen.

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