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26.11.2023

Arzneimittelengpässe Listen statt Strategien

Berlin (pag) – Im Kampf gegen Arzneimittel-Lieferengpässe fehlt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „Gesamtstrategie“, kritisiert Josip Mestrovic, Geschäftsführer Zentiva und Vorstand Pro Generika, bei einer Veranstaltung des Verbandes.

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz regele nur ein Prozent der Arzneimittel und sei eine „Sammlung von Einzelfall-Lösungen“. Vor allem die sechsmonatige Lagerhaltung sei ein falsches Signal: „Baue ich eine große Halle, um Arzneimittel zu lagern, dann steht die leer, weil ich nicht in die Maschinen investiert habe, um diese Lager zu füllen“, veranschaulicht Mestrovic. Die große Herausforderung sei, Generika ökonomisch nachhaltig in Deutschland herstellen zu können. Dafür brauche es die richtigen Rahmenbedingungen.

Das Problem sei in der Politik angekommen, sei aber nicht über Nacht zu lösen, entgegnet Thomas Müller, BMG-Abteilungsleiter Arzneimittel. Zudem trage man Verantwortung für die finanziellen Ressourcen, deren Verteilung ausbalanciert werde. „Mehr Generika-Produktion würde auch in Deutschland funktionieren. Es ist eine Frage des Preises.“ Müller glaubt, dass eine finanzielle Ausbalancierung zwischen patentgeschützten Arzneimitteln und Generika notwendig ist. „Bei den Generika wird mehr Geld fließen müssen.“
„Sie haben als Politik für die Daseinsvorsorge von Kindern Sorge zu tragen“, lautet die Botschaft von Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen, an Müller. Kinder hätten einen Anspruch auf die bestmögliche Versorgung. „Und ich erwarte, dass der Staat das löst.“

Unteressen hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Abstimmung mit dem BMG eine Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel erstellt. Diese enthält essenzielle Medikamente, die in der kommenden Infektionssaison möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen. Auf dieser Basis können Apotheken Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel austauschen – wenn das abzugebende Arzneimittel nicht verfügbar ist. Als Gültigkeitsdatum ist der 1. Dezember angegeben. Die Liste soll regelmäßig aktualisiert werden.

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