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22.02.2024

AMNOGIQWiG will Ende des Orphan-Privilegs

Köln (pag) – Die Auswirkungen des Orphan-Privilegs beim AMNOG-Verfahren auf die GKV-Preise hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht. In den allermeisten Fällen führe bei Medikamenten gegen seltene Leiden eine reguläre Nutzenbewertung zu einer Reduzierung der Preise, erläutert Sarah Mostardt vom IQWiG.

Dabei beeinflussen die Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens die Preisänderungen entscheidend: „Mit einer positiven Bewertung ist auch eine Preissteigerung möglich“, betont die Co-Leiterin Gesundheitsökonomie.

Die Analyse bezieht sich auf 23 Wirkstoffe, die von 2011 bis Mitte 2022 einer eingeschränkten Bewertung und einer regulären Nutzenbewertung unterzogen wurden. Da einige für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen sind, resultierten daraus zunächst 28 eingeschränkte Bewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Aus den Preisverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellern im Anschluss ergibt sich in 27 Fällen eine Preissenkung gegenüber dem Markteintrittspreis, einmal bleibt der Preis konstant. Da für einige dieser Orphan Drugs nach Überschreiten der Umsatzschwelle mehrere zeitgleiche reguläre Nutzenbewertungen zu verschiedenen Anwendungsgebieten durchgeführt wurden, reduziert sich die Zahl der möglichen Preisänderungen nach den regulären Nutzenbewertungen auf 23. Hieraus ergibt sich die folgende Verteilung im Rahmen der GKV-Preisverhandlungen: In 18 Fällen sinkt der Preis, zweimal bleibt er konstant und dreimal steigt der Preis.

Die Preisreduktion im Nachgang zur eingeschränkten Orphan-Bewertung bei Marktzugang liegt im Mittel bei 14,7 Prozent im Vergleich zum Einstiegspreis in den deutschen Markt. Nach der regulären Nutzenbewertung handelt der GKV-Spitzenverband im Mittel einen weiteren Preisabschlag in Höhe von 12,6 Prozent aus. Der höchste Preisabschlag im Nachgang zur regulären Nutzenbewertung beträgt 40,3 Prozent. Preisaufschläge – maximal 14,2 Prozent – zeigen sich ausschließlich nach regulären Nutzenbewertungen, so das IQWiG.

Die absolute Höhe der Jahrestherapiekosten sinkt im Median um circa 30.000 Euro nach der eingeschränkten Bewertung und nach der nachgelagerten regulären Nutzenbewertung nochmalig um rund 12.000 Euro.
IQWiG-Leiter Dr. Thomas Kaiser nimmt die Analyse zum Anlass, um für alle Orphan Drugs eine reguläre Nutzenbewertung zu fordern. Außerdem seien solche Auswertungen im Fall von vertraulichen Erstattungsbeiträgen, wie es der Referentenentwurf des Medizinforschungsgesetzes vorsieht, nicht mehr möglich.

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