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28.01.2024

AbD IQWiG fordert Krebsregister-Update für Nutzenbewertung

Köln (pag) – Aktuell kommen klinische Krebsregister als Datenquelle für die Anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) nicht in Frage, findet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). In einem Aufsatz nennt es Maßnahmen, die erforderlich wären, damit diese Register zukünftig für die AbD herangezogen werden könnten.

Um die Datenqualität in den Krebsregistern zu verbessern, plädieren Dr. Volker Vervölgyi, Bereichsleiter Onkologie und AbD beim Institut, sowie IQWiG-Leiter Dr. Thomas Kaiser dafür, dass die gesetzlich vorgesehenen Meldungen an die Krebsregister zukünftig ohne großen Mehraufwand aus den IT-Systemen der Praxen, Krankenhäuser und sonstigen beteiligten Einrichtungen erfolgen sollten. Dadurch könne auch der derzeit teilweise entstehende Mehraufwand aufgrund von Doppelerfassungen reduziert werden. Sinnvoll seien vor allem striktere Anforderungen an Praxissoftware und Krankenhausinformationssysteme.

Um auf mehr Daten zu spezifischen onkologischen Erkrankungen zurückgreifen zu können, fordern die IQWiG-Autoren zudem einfache Datenverknüpfungen der klinischen Krebsregister mit anderen Registern zu onkologischen Erkrankungen sowie gegebenenfalls auch mit ganz anderen qualitativ hochwertigen Datenquellen wie etwa Sterberegistern.

Damit registerbasierte Forschung, auch zum Vergleich von Therapieeffekten, in Deutschland besser funktioniert, ist es auch IQWiG-Sicht wichtig, die Rahmenbedingungen für hochwertige klinische Forschung zu verbessern und eine ambitionierte Forschungskultur zu etablieren. Um die Planung von Studien zu vereinfachen, könnten zum Beispiel Templates für Studienprotokolle und statistische Analysepläne durch eine zentrale Stelle bereitgestellt werden. Auf Basis dieser Dokumente könnten Pilotprojekte helfen, die bestehenden Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen.

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