Direkt zu:

29.01.2024

QualitätssicherungSepsis Stiftung fordert Maßnahmen durch den Gesetzgeber

Berlin (pag) – Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland jährlich über eine halbe Million Sepsis-Betroffene mit mehr als 140.000 Todesfällen allein im Krankenhaus. Über 270.000 der Überlebenden leiden an Langzeitfolgen. Die Sepsis Stiftung fordert von der Politik, die richtigen Lehren aus der Pandemie, aus den aktuellen Zahlen zur Sepsis-Häufigkeit sowie der im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höheren Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland zu ziehen.

Die Kritik der Stiftung ist deutlich: Eine konsequente Umsetzung von Qualitätssicherungs- und Aufklärungsmaßnahmen, die in anderen Ländern zu einer deutlichen Reduzierung der Sepsis-Sterblichkeit geführt haben, sei bisher nicht erfolgt. Kollektive, freiwillige Qualitätssicherungsmaßen auf Krankenhausebene hätten sich hierzulande als ineffektiv erwiesen.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss wird adressiert: Dass mit dem Abschluss des seit fünf Jahren laufenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Sepsis frühestens in weiteren drei Jahren zu rechnen sei, werfe „erneut erhebliche Fragen zur Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens auf“.

In Richtung des Bundesgesundheitsministeriums erinnert die Stiftung an den seit Langem geforderten nationalen Sepsisplan: Die Annahme, dass das vom Ministerium geförderte Aktionsbündnis „Deutschland erkennt Sepsis“ wesentlich zur Lösung dieser „immensen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung“ beitragen könne, sei unrealistisch.

Die Initiative verlangt gesetzgeberische Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung internationaler Mindeststandards bei der Qualitätssicherung und Strukturmaßnahmen. Dazu gehören etwa verpflichtende Schulungen für medizinisches Personal in der Früherkennung von lebensbedrohlichen Erkrankungen und Vorhaltung von innerklinischen Notfallteams in den Akutkrankenhäusern. Angemahnt werden auch verbindliche Schulungen des medizinischen Personals in Notaufnahmen, im prästationären Rettungsdienst, für das ärztliche Personal des kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts und die Einsatzkräfte in den Notrufzentralen (112 und 116117). Eine nationale Infektionsmanagementstrategie sei zu etablieren.

Verwandte Artikel