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15.06.2022

Kryokonservierung Kassen-Blockade zu Lasten der Patienten?
 

Berlin (pag) – Die Erhaltung der Fruchtbarkeit vor keimzellschädigenden Maßnahmen ist derzeit nicht zufriedenstellend umsetzbar, kritisiert der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ). Er macht dafür den GKV-Spitzenverband verantwortlich.

Die Bemühungen des Verbands, des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung um eine kurzfristige umsetzbare Überbrückung würden vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nicht mitgetragen, heißt es in einer Mitteilung des BRZ.

Maßnahmen zum Einfrieren von Spermien oder Eizellen müssen seit Juli vergangenen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Eine Neuregelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wurde zum 1. April geschaffen. Dem BRZ zufolge bereitet die Kostenübernahme bei langfristiger Lagerung „gravierende Probleme“. Speziell Spermien müssten teilweise über Jahrzehnte gelagert werden. Viele Kinderwunschpraxen übertragen die Langzeitlagerung kommerziellen Firmen mit Lagerungseinrichtungen. Diese hätten meist jedoch keine Kassenzulassung und könnten die Lagerungskosten nicht direkt mit den Kassen abrechnen. Die Patienten und Patientinnen erhalten daher die Rechnung. Nach der veränderten Gesetzeslage lehnten die meisten Kassen die Erstattung dieser Rechnungen ab, da die Leistung über den EBM abrechenbar sei. „Die Patienten und Patientinnen befinden sich krankheitsbedingt in einer absolut prekären Situation, aber auch Kinderwunschzentren sowie Lagerungseinrichtungen sehen sich derzeit in einer scheinbar unlösbaren Zwickmühle“, erläutern die reproduktionsmedizinischen Zentren.

Eine vom BMG einberufene Videokonferenz Ende Mai brachte keine Lösung, da der GKV-SV „wenig Bereitschaft zeigte, eine kurzfristige, praxisnahe und menschlich unbedingt angebrachte Zwischenlösung mitzutragen“, so der BRZ. Er mahnt eine Zwischenlösung an, denn die vom GKV-SV verlangte Gesetzesänderung dauere voraussichtlich zwei Jahre. Um den Patienten so lange die bürokratischen Beschwernisse abzunehmen, wäre die Erstattung der Rechnungen ein Ausweg.

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