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20.09.2023

GKVDefizit von rund 600 Millionen Euro

Berlin (pag) – Die 96 gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr ein Defizit von rund 600 Millionen Euro verbucht. Als Ursache dafür führt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verpflichtung für die Kassen an, dieses Jahr insgesamt 2,5 Milliarden Euro ihres Vermögens – im ersten Halbjahr rund 1,25 Milliarden Euro – an den Gesundheitsfonds abzuführen. So sieht es das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor.

Ohne diese Verpflichtung hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 600 Millionen Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen belaufen sich zum Ende des ersten Halbjahres mit 9,7 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,4 Monatsausgaben weiterhin auf das Zweifache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betont, dass das Ziel seiner Politik weiterhin bleibe, „keine Leistungen für die Versicherten zu kürzen und die Beitragszahler nicht über Gebühr zu belasten“.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen entwickeln sich mit sieben Prozent weiterhin äußerst dynamisch, wenngleich gegenüber dem ersten Quartal, als der Zuwachs noch 7,7 Prozent betrug, eine leichte Abflachung stattgefunden hat. „Ursächlich für die im Vergleich zu den vergangenen Jahren hohe Veränderungsrate ist die Kombination aus einer sehr dynamischen Preiskomponente, steigenden Fallzahlen sowie insbesondere die mit 12,5 Prozent erneut stark gestiegenen Pflegepersonalkosten“, erläutert das BMG.

Weiterhin dämpfend wirke die Erhöhung der gesetzlichen Rabatte pharmazeutischer Unternehmer durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln, die um 2,4 Prozent steigen. Die Ausgaben der GKV für ambulant-ärztliche Behandlungen steigen um ein Prozent. Dämpfend wirken unter anderem der deutliche Rückgang von Corona-spezifischen Abrechnungsziffern wie Testungen.

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 151,1 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 151,8 Milliarden Euro gegenüber. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt seit Jahresbeginn 2023 konstant bei 1,51 Prozent.

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