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10.02.2023

Krankenkassen Viele Psychiatrien missachten Personalvorgaben

Berlin (pag) – Zahlreiche psychiatrische Krankenhäuser reißen die Personal-Mindestvorgaben, kritisiert der GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Dabei bezieht er sich auf Auswertungsberichte des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG).

Zugrunde legt der GKV-SV das zweite Halbjahr 2021, für das das IQTiG jetzt einen Bericht vorgelegt hat. Der Verband stellt zwar fest, dass die Richtlinie über die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) von zwei Dritteln der Häuser eingehalten werde. Das reicht den Kassen aber nicht. „Wir sprechen bei Mindestvorgaben von einer roten Linie, die nicht überschritten werden darf“, betont GKV-SV-Vorstandschefin Dr. Doris Pfeiffer. Die Richtlinie würde bereits Spielraum lassen. So könnten Krankenhäuser auch bei überdurchschnittlich hohem Personal-Krankenstand von der Vorgabe abweichen oder in begrenzten Umfang auch unqualifizierte Hilfskräfte einsetzen, um die Patientenversorgung sicherzustellen.

Ferner vermutet der Spitzenverband der Krankenkassen für den betrachteten Zeitraum eine „Zweckentfremdung“ von GKV-Geldern. Bereits 2019 hätte jede fünfte Psychiatrie das vereinbarte Personalbudget nicht vollständig für therapeutisches Personal verwendet. „Die nunmehr für 2021 vorliegenden Zahlen lassen befürchten, dass diese Zweckentfremdung weiterhin erfolgt“, behauptet der Verband.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wehrt sich gegen die Vorwürfe. Der Betrachtungszeitraum sei nicht aussagekräftig, weil die PPP-Richtlinie zu diesem Zeitpunkt erst in der Implementierungsphase gewesen sei. Außerdem habe man sich zu diesem Zeitpunkt in der Corona-Pandemie befunden. Die DKG kritisiert zudem die Systematik der Richtlinie. „Tatsächlich erfüllen über 90 Prozent der Kliniken über alle sechs Berufsgruppen hinweg die Mindestanforderungen“, behaupten die Krankenhausfunktionäre. Fehle aber nur eine Viertelstelle, „fällt das gesamte Krankenhaus aus dem Raster“. Die vermeintliche Zweckentfremdung von GKV-Geldern weist die DKG von sich: 2019 hätten viele Einrichtungen mehr Geld für Personal ausgegeben, als sie von den Krankenkassen erhielten.

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